Mit der Diesel-Affäre ging der Aktienkurs von VW auf Talfahrt. Aktionäre fordern Entschädigung und fühlen sich zu spät informiert. Volkswagen verneint den Vorwurf.
Quelle: picture alliance / dpa Wolfsburg - Bei der Frage, wann genau VW seine Aktionäre über den Abgas-Skandal hätte informieren müssen, geht der Hersteller in die Offensive. Den potenziell teuren Vorwurf eines Verstoßes gegen kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten streitet der Konzern in einer Erklärung ab. Pikant ist eine zweite wichtige Frage: Wann hat die Führungsebene um den damaligen Chef Martin Winterkorn von den Problemen gewusst? In der Mitteilung erklärt Volkswagen, dass man sich nach sorgfältiger Prüfung durch interne und externe Rechtsexperten in der Auffassung bestätigt sehe, dass der Vorstand seine Publizitätspflicht ordnungsgemäß erfüllt habe. Volkswagen veröffentlichte am 22. September 2015 eine Pflichtmitteilung an die Börse. Winterkorn erhielt Notiz in WochenendpostQuelle: picture alliance / dpa Angeblich jedoch hätte Martin Winterkorn schon viel früher Informationen über die Geschehnisse gehabt. Auf Basis einer Studie des Instituts ICCT aus dem Jahr 2014, sei für Winterkorn eine Notiz über Unregelmäßigkeiten beim Motor EA 189 erstellt worden, und zwar bereits am 23. Mai 2014. Diese erhielt Winterkorn mit seiner übrigen Wochenendpost. "Ob und inwieweit Herr Winterkorn von dieser Notiz damals Kenntnis genommen hat, ist nicht dokumentiert." Am 14. November 2014 habe es eine weitere Notiz an ihn gegeben. Eine Besprechung zur "Diesel-Thematik" in den USA gab es dann laut VW am 27. Juli 2015, unter Anwesenheit von Winterkorn und dem neuen VW-Markenchef Herbert Diess. "Konkrete Details dieser Besprechung sind derzeit noch nicht rekonstruiert", heißt es. Ende August 2015 hätten dann Techniker der VW-Rechtsabteilung von Technikern vollständig erläutert, welche technischen Ursachen die festgestellten Unregelmäßigkeiten beim Stickoxidausstoß in den USA hatten. "Diese detaillierten Erläuterungen führten bei Mitgliedern des Volkswagen-Vorstands zu der Erkenntnis, dass es sich um eine Softwareveränderung handelte, die nach US-Recht als unzulässiges "Defeat Device" zu klassifizieren war." Am 3. September sei diese Erkenntnis gegenüber den US-Umweltbehörden CARB und EPA kommuniziert worden, Winterkorn sei darüber durch eine Notiz vom 4. September unterrichtet worden. VW hätte früher informieren müssenQuelle: picture alliance / dpa Die Aufklärung am 22.September kommt für die Anwälte und Aktionäre aber zu spät. Sie halten VW vor, die Informationen zwei Wochen verschleppt zu haben. VW teilte nun mit, jede Ad-hoc-Pflicht setze voraus, "dass die für die Erfüllung dieser Pflicht verantwortlichen Personen Kenntnis eines kursrelevanten Sachverhalts erlangen und die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Information abschätzen können". Die Publizitätspflicht für börsennotierte Firmen ist in Deutschland im Wertpapierhandelsgesetz geregelt. Danach müssen Unternehmen alle Informationen, die potenziell den Aktienkurs bewegen können, umgehend öffentlich bekanntmachen. Eine Kursrelevanz habe sich aber erst am 18. September 2015 ergeben, als die Verletzung US-amerikanischer Umweltschutzrichtlinien durch US-Behörden bekannt gemacht wurde. Nachdem eine erste belastbare Zahlenbasis über die weltweiten Risiken ermittelt worden sei, sei diese vorläufige Abschätzung am 22. September 2015 unverzüglich ad-hoc gemeldet worden, teilte VW mit. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |