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Verkehrsministerium widerspricht VW in Abgasaffäre - Diskussion um Rechtmäßigkeit der VW-Dieselmanipulation

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VW gibt an, dass die Softwaremanipulation an Dieselmotoren in der EU nicht illegal sei. Das Verkehrsministerium widerspricht dieser Auffassung.

VW-Skandaldiesel: Verkehrsministerium und Hersteller mit unterschiedlicher Rechtsauffassung VW-Skandaldiesel: Verkehrsministerium und Hersteller mit unterschiedlicher Rechtsauffassung Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin - Das Bundesverkehrsministerium hat Volkswagens Darstellung widersprochen, der Konzern habe in der Abgasaffäre nicht gegen europäisches Recht verstoßen. „Wir teilen die Auffassung von VW nicht“, sagte ein Sprecher des Ministeriums der Tageszeitung „Die Welt“ (Samstag). Der Wolfsburger Konzern hatte erklärt, dass die sogenannten Abschalteinrichtungen in den manipulierten Dieselmotoren in der EU nicht illegal gewesen seien. „Die in Fahrzeugen mit einem EA189-Motor enthaltene Software stellt nach Auffassung von Volkswagen keine unzulässige Abschalteinrichtung nach europäischem Recht dar“, hatte ein VW-Sprecher betont.

Die Äußerung von VW widerspricht dem Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), wonach die manipulierten Fahrzeuge auch in Deutschland zurück in die Werkstätten müssen. „Das KBA hat festgestellt, dass VW illegale Abschalteinrichtungen verwendet“, sagte der Sprecher des Verkehrsministeriums. Deshalb habe die Behörde den Rückruf von Millionen VW-Dieselfahrzeugen angeordnet.

Während VW in den USA zu milliardenschweren Wiedergutmachungen bereit ist, sträubt sich der Konzern in Deutschland und Europa weiter gegen vergleichbare Angebote. Gesetzesverstöße innerhalb der EU streitet VW ab. Am Donnerstag hatte der Konzern auf Anfrage von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR seine bereits im Sommer geäußerte Rechtsauffassung bekräftigt, die in den USA verbotene Software stelle unter EU-Recht keine illegale Manipulation dar. Der „Focus Online“ hatte bereits im Juli 2016 darüber berichtet.

 

Quelle: dpa

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