Eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil an einer öffentlichen Straße ist laut ADAC erlaubt. Auf das Vorzelt und die Campingstühle sollte man allerdings verzichten.
Quelle: picture alliance / dpa München - Wer sein Campingfahrzeug regelkonform auf einer öffentlichen Straße abstellt, darf darin auch schlafen. Dann spricht laut dem ADAC nichts gegen eine einmalige Übernachtung in Wohnmobil oder Wohnwagen. So ein Zwischenstopp könne sogar notwendig sein, wenn den Fahrer plötzlich Müdigkeit überkommt. Die einmalige Übernachtung abseits von Camping- oder Reisemobilstellplätzen verstoße nicht gegen den Grundsatz des Gemeingebrauchs, wonach die Straße vorwiegend zum Zweck des Verkehrs zu benutzen ist. Das gelte allerdings nicht, wenn das Parken campingähnlich wird und die Rastenden zum Beispiel Tische und Stühle aufstellen. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |