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Tesla Roadster Reichweitenupgrade: Neue Details - Elon Musk twittert frohe Reichweite

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Ein Weihnachtsgeschenk für den Elektro-Sportler: Tesla bietet bald ein Reichweiten-Upgrade für den Roadster an. Das twittert Firmenchef Elon Musk.

Bis zum Jahresende 2014 sollte der Tesla Roadster ein Batterie-Upgrade bekommen. Elon Musk twitterte jetzt Details, die Neuerung kommt aber erst 2015 Bis zum Jahresende 2014 sollte der Tesla Roadster ein Batterie-Upgrade bekommen. Elon Musk twitterte jetzt Details, die Neuerung kommt aber erst 2015 Quelle: Tesla Motors

Palo Alto, USA – Ohne Ladepause von Los Angeles nach San Francisco: Der Tesla Roadster soll bald weiter fahren als das Model S. Das twitterte Tesla-Boss Elon Musk heute Nacht. Ein Upgrade werde die Reichweite von rund 250 (etwa 400 Kilometer) auf „fast 400 Meilen“ (gut 600 Kilometer) anheben. Details würden in den kommenden Tagen folgen.
Tesla installierte im Roadster die gleichen Laptop-Akkus (Panasonic 18650) wie im größeren Model S. Das kleinere und leichtere Batteriepaket speichert allerdings nur 56 kWh. In der Limousine sind es 60 bzw. 85 kWh mit Reichweiten von bis zu 244 bzw. 306 Meilen (knapp 400 bzw. 500 Kilometer).

Tesla Roadster: Neue Akkus mit mehr Reichweite


Bereits im Juni 2014 hatte Musk auf einer Anteilseigner-Versammlung versprochen, „vor dem Jahresende etwas echt Cooles mit dem Roadster“ zu machen. Im August erklärte er, es würde ein neues Batteriepack geben mit einer höheren Reichweite geben. Die drei mittlerweile verbliebenen Werktage genügen aber höchstens, um etwas Konkretes anzukündigen – die tatsächliche Neuerung folgt wohl im kommenden Jahr.
Ob sich der Roadster nach der Aufrüstung an Superchargern laden lässt, verrät Musk nicht.
Eine Stunde nach der Nachricht ergänzte Musk einen zweiten Tweet: „Should mention that a battery pack upgrade is not coming soon for the Model S, but it obviously *will* happen long-term.” Ein Batterie-Upgrade werde es vorerst nicht für das Model S geben, aber langfristig folgen.

Verschoben auf 2015


Kurz vor dem Jahresende twittert Musk bereits zum dritten Mal neue Details zu alten Versprechen. Das Allrad-Model-S 85D werde bald ein Software-Update für mehr Reichweite bekommen. Außerdem hätten die Beta-Tests zum Akku-Tausch auf der Strecke zwischen Los Angeles und San Francisco begonnen. Ursprünglich gesetzte Termine konnte der Hersteller nicht einhalten.
Avatar von SerialChilla
BMW
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130 Kommentare:

Widerspricht doch eigentlich dem Grundsatz, dass ich mich nicht selbst belasten muss. Warum soll ich also aktiv an der Feststellung meines Fehlverhaltens mitwirken?

Der Fahrtenschreiber ist nun mal Pflicht beim
LKW. Hier geht es nur statt einer stichprobenartigen Kontrolle um eine Kontrolle über einen längeren Zeitraum.
Zu den sich daraus eventuell ergebenden Vorwürfen muss man sich dann nicht äußern ;)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. März 2017 um 15:21:10 Uhr:


Widerspricht doch eigentlich dem Grundsatz, dass ich mich nicht selbst belasten muss. Warum soll ich also aktiv an der Feststellung meines Fehlverhaltens mitwirken?
Mit der Argumentation kann man den Fahrtenschreiber als solches in Frage stellen. Zumindest beim Unfalldatenschreiber ist es soweit ich weiß so, dass Du bei einem privaten UDS einen Löschknopf hast, damit der UDS Dich eben nicht belastet, wenn Du Mist gebaut hast. Zumindest bei den UDS im Leihwagen und auch bei denn in unseren Feuerwehrfahrzeugen verbauten UDS ist dieser Löschknopf nicht vorhanden. Bei diesen Fahrzeugen ist der Fahrer ja nicht der Besitzer. Rechtlich würde also der Besitzer (dem ja auch der UDS und die darin aufgezeichneten Daten gehören) den Fahrer belasten und dazu ist er rechtlich verpflichtet (sofern nicht verwandt).

Andererseits müsste dann aber der Spediteur auch ohne Fahrtenschreiber fahren dürfen, wenn er seinen eigenen LKW fährt. Darf er aber nicht.

Mir ging es nicht um die Kontrollmöglichkeit, sondern um die Verpflichtung, die Daten der Behörde übermitteln zu müssen - weil die zu faul sind, die Daten im Betrieb zu kontrollieren? Und so muss ich halt aktiv an meiner Überführung mitarbeiten.

Avatar von Reifenfüller135326
Wed Mar 22 19:33:44 CET 2017

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 22. März 2017 um 17:58:56 Uhr:



Mit der Argumentation kann man den Fahrtenschreiber als solches in Frage stellen.
Ja, aber was folgt schon daraus ?
Du hättest auch sagen können "Wie soll die Polizei ohne eine Kamera bei jemanden im Bad feststellen
dass er dort jemanden vergewaltigt", ja wird schwerer ohne, zugegeben, ist eben Pech,
ich kann das umgekehrt auch nicht mangels Kamera auf Klo des Polizisten mit Verbindung an mein Monitor,
so ist das nun mal wenn man nicht versklavt ist,
das hat eben neben vielen Vorteilen auch paar Nachteile.
Müssen sie eben hier im Fall eine Streife hinschicken und selbst schnüffeln wenn der LKW ein Stück gefahren ist, sie wollen ja jemanden überführen, also nicht das Problem des Verdächtigten dass es aufwendig(er) ist.

Aber hast schon recht, die Argumentation taugt in der Tat Fahrtenschreiber in Frage zu stellen,
da kann ich nur "Pech gehabt" sagen,
wozu haben sie auch gesagt dass man sich nicht selbst belasten muss,
haben das eben nicht bedacht also muss der Fahrtenschreiber weg,
muss man eben hinterherfahren oder sonst etwas um die Lenkzeitüberschreitung festzustellen.
Außerdem verkauft sich hier nicht die Spedition als Träger irgendwelcher noblen Werte inkl. Unschuldsvermutung und als jemand der andere nicht zu Selbstbelastung zwingt,
das sind immer noch die Typen im schwarzen Kleidchen,
die ziehen ihre Sonderbefugnisse und Besoldungslegitimation
aus ihrer übermenschlich zivilisierter Beschaffenheit und Beachtung irgendwelcher Grundsätze,
um sie dann im Alltag doch mit Füßen zu treten wie wir eben mitgeteilt bekamen.

Bei der früheren Variante mit den Fahrtenschreibern muss man die einzelnen Scheiben aus den letzten 12 Monaten aufbewahren und auf Verlangen herausgeben.

Ob nun die die aktuelle digitale Variante oder eben die frühere Version: Es ist im Gesetz, bzw in Verordnungen usw festgelegt, daß man so das Verhalten überprüfen kann und eben bei auffälligem/wiederholtem Fehlverhalten Bußgelder verhängen kann - und auch wird.

Mir ist dies auch schon passiert (alte Variante) und der "Spass" hat mich dann mal eben 5.500€ gekostet.

Aufgrund der Tatsache, daß eben bei möglichen Unfällen die Auswirkungen um ein Vielfaches schwerer sind, halte ich diese Verfahrenweise durchaus für gerechtfertigt - unabhängig davon, ob sich jemand selbst belasten würde (was dann in diesem Kontext nur den selbstfahrenden Chef betreffen würde, da er ja i.d.R. der Halter aller LKW ist).

2. Absatz sagt eigentlich alles.

Avatar von Genie21 "+35.000 km/Jahr"
BMW
Thu Mar 23 07:36:42 CET 2017

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. März 2017 um 18:39:47 Uhr:


Mir ging es nicht um die Kontrollmöglichkeit, sondern um die Verpflichtung, die Daten der Behörde übermitteln zu müssen - weil die zu faul sind, die Daten im Betrieb zu kontrollieren? Und so muss ich halt aktiv an meiner Überführung mitarbeiten.

Sie können auch kommen und es selbst auslesen. Das wird dann sicher nicht mildernd bewertet. Das Fahrzeug zu öffnen darfst du ja nicht verweigern.

Deshalb müssen die Daten ja archiviert werden war doch zu analog Zeiten auch schon so was soll das ganze also? Mit der Weigerung die Daten zu schicken werden deutsche Gerichte belastet. Wobei klar war wenn die Behörde die Daten haben will bekommt sie sie auch.