In Düsseldorf wurde die Klage eines Audi-Besitzers abgewiesen. Der Mann wollte sein Auto zurückgeben, weil es mit einem Skandal-Diesel ausgestattet war.
Düsseldorf - Wer ein vom Abgas-Betrug betroffenes Auto zurückgeben will, muss gewisse Dinge beachten. Das musste jetzt ein Audi-Fahrer in Düsseldorf lernen. Das Autohaus, das ihm einen Audi mit Betrugssoftware verkauft hatte, muss den Kaufpreis nicht erstatten. So entschied das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag. Der Audi-Fahrer wollte den Kauf seines Audi A4 mit EA-189-Diesel rückgängig machen und den Wagen zurückgeben. Er hätte dem Autohaus allerdings eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen, begründete das Gericht seine Entscheidung (Az.: 6 O 413/15). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Autohaus hatte die Nachbesserung sogar angeboten. Dass eine flächendeckende Rückrufaktion Zeit benötige, sei hinzunehmen, beschied das Gericht. Offen ließ es jedoch, ob das Auto durch die Manipulationssoftware einen Mangel aufweist. Der Autokäufer könne sich nicht darauf berufen, arglistig getäuscht worden zu sein. Das Autohaus habe beim Verkauf des Wagens 2012 nichts von der Manipulations-Software gewusst. Der Kläger hatte argumentiert, als Betroffener habe er monatelang vergeblich auf eine Rückrufaktion gewartet. Eine Fristsetzung sei daher überflüssig gewesen. Zudem mindere der Skandal den Wiederverkaufswert seines Wagens. Die Rechtsprechung ist in der Sache bislang uneinheitlich. Die meisten Gerichte hatten aber die Klagen von VW-Kunden zurückgewiesen. Quelle: dpa |