Brüssel geht gegen deutschen Mindestlohn im Verkehrssektor vor -
EU leitet wegen Mindestlohn Verfahren gegen Deutschland ein
verfasst am 20.05.2015Der deutsche Mindestlohn soll auch für ausländische Lkw-Fahrer gelten. Das schaffe aber zu viel Verwaltungsaufwand, sagt die EU-Kommission, und leitet ein Verfahren ein.
Der deutsche Mindestlohn soll auch für Lkw-Fahrer aus dem Ausland gelten - die EU findet das nicht in Ordnung
Quelle: picture alliance / dpa
Brüssel - Der Mindestlohn für Lkw-Fahrer auf der Durchreise bringt der Bundesregierung Ärger mit der EU-Kommission ein. Die Brüsseler Behörde leitete am Dienstag ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gegen Deutschland ein.
Grundsätzlich unterstütze sie zwar die Einführung des Mindestlohns, der bei 8,50 Euro liegt, erläuterte die EU-Kommission. Die Anwendung der Vorschriften auf den Transitverkehr und auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen schaffe jedoch zu viel Verwaltungsaufwand.
Die deutschen Behörden haben nun zwei Monate lang Zeit, um auf den Brief aus Brüssel zu antworten. Sollten sich beide Seiten nicht einigen, könnte die EU-Kommission Deutschland auch vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |
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