Ende 2014 schloss Opel sein Werk in Bochum. Viele Mitarbeiter erhielten Abfindungen, doch manche waren geringer als erwartet. Jetzt suchen die Beteiligten eine Lösung.
Quelle: picture alliance / dpa Bochum - Nach der Schließung des Bochumer Opelwerkes Ende 2014 haben sich Hunderte Mitarbeiter über die Höhe ihrer Abfindungen beklagt. Es seien vielfach nicht die von den Mitarbeitern erwarteten Beträge ausgezahlt worden, hieß es am Mittwoch aus dem Betriebsrat. In Einzelfällen sollen Mitarbeitern nach einem WDR-Bericht bis zu 30.000 Euro in der Netto-Auszahlung fehlen. Steuerlast wohl höher als gedachtEin Opel-Sprecher betonte, dass alle Abfindungen nach geltendem Steuerrecht korrekt berechnet und ausbezahlt worden seien. Über den Abrechnungsmodus seien die Mitarbeiter fortlaufend und in Abstimmung mit der IG Metall informiert worden. Das Problem habe vor allem steuerliche Gründe, hieß es aus Firmenkreisen. Die Mitarbeiter seien durch die Abfindungen steuerlich höher veranlagt worden, was einige Beschäftigte nicht korrekt vorausberechnet hätten. In diesen Fällen lägen die jetzt ausgezahlten Nettoeinkünfte niedriger als erwartet. Die Mitarbeiter könnten sich mit dem Lohnsteuer-Jahresausgleich Geld zurückholen. In etwa 800 Fällen werde Opel zusammen mit der IG Metall die Abfindungen nachberechnen, um individuelle Faktoren wie Zusatzeinnahmen oder Einkünfte von Ehegatten bei gemeinsamer Veranlagung steuerlich besser zu berücksichtigen. Ziel der Nachberechnungen sei es, die Steuerlast zu minimieren. Die neuen Berechnungen sollen bis März oder April den ehemaligen Mitarbeitern zugehen. Im Durchschnitt 125.000 Euro AbfindungOpel hatte bei der Werksschließung mit gut 3.000 Mitarbeitern insgesamt gut 550 Millionen Euro für Abfindungen und eine zweijährige Jobbörse bereitgestellt. Beschäftigten mit 55 Jahren und älter wurde ein Vorruhestandsmodell mit 80 Prozent des Nettoverdienstes bis zum frühestmöglichen Renteneintritt angeboten. Nach Berechnung der Arbeitnehmervertreter erhielten die meist viele Jahre beschäftigten Opelaner eine durchschnittliche Abfindung von 125.000 Euro, die versteuert werden muss. Das Verwaltungsgebäude des Werks soll als Denkmal erhalten bleiben. |