Mainz - Auch Fußgänger können ihren Führerschein verlieren. Das musste ein Betrunkener erkennen, der auf einem Volksfest randaliert hatte.
Quelle: obs/Advocard Rechtsschutz
Aufgrund seiner Aggressivität bei der Festnahme und des hohen Blutalkoholwerts von 3 Promille verlangte die zuständige Führerscheinbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Als der Mann dies verweigerte, wurde sein Führerschein eingezogen, obwohl er zum Zeitpunkt der Festnahme kein Auto gefahren war.
Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Mainz urteilte. Es sei davon auszugehen, dass der Randalierer das Führen von Kraftfahrzeugen und den die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher zu trennen vermag, zitiert die Deutsche Anwaltshotline (D-AH) aus der Begründung. (Az.: 3 L 823/12)
Quelle: SpotPress