Nachdem ein deutscher Autofahrer in Polen mit zu viel Alkohol im Blut erwischt wurde, zogen die deutschen Behörden seinen Führerschein ein. Der Mann klagte, ohne Erfolg.
Quelle: picture alliance / dpa Münster - Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, kann den Führerschein verlieren - natürlich auch im Ausland. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tat gemessen an deutschen Rechtsgrundsätzen und Ermittlungsmethoden auch hinreichend nachgewiesen ist. Das berichtet die Fachzeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift" (Heft 4/2015) unter Berufung auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster (Az.: 16 B 694/14). Ein Autofahrer hatte vergeblich gegen den sofortigen Entzug seines Führerscheins durch die deutschen Behörden geklagt. Der Mann war in Polen bei einer Polizeikontrolle mit einer Atem-Alkohol-Konzentration von 1,03 Milligramm pro Liter Atemluft aufgefallen und deswegen verurteilt worden. Als er sich weigerte, in Deutschland ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, zog die Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis ein. Das OVG wertete dieses Vorgehen als rechtmäßig. Die Richter ließen insbesondere den Einwand des Autofahrers nicht gelten, die Messmethode der polnischen Behörden sei fehlerhaft gewesen. Das werde im weiteren Prozessverlauf geklärt. Da der Autofahrer jedoch in jedem Fall unter Alkoholeinfluss gefahren ist, dürfe der Führerschein zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer einbehalten werden. Unerheblich ist, dass die Tat in Polen passiert ist. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |