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Dashcams: Automobilclubs kritisieren unklare Gesetzeslage - Für Dashcams fehlt ein rechtlicher Rahmen

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Eine Dashcam im Auto kann bei einem Unfalls entscheidende Beweise liefern. In Deutschland ist die Rechtslage aber unklar. ADAC und AvD fordern nun eine klare Linie.

Eine Kamera nimmt das Geschehen während der Fahrt auf. Autofahrer können sich bei einen Unfall aber nicht immer auf das Video als Beweismittel berufen Eine Kamera nimmt das Geschehen während der Fahrt auf. Autofahrer können sich bei einen Unfall aber nicht immer auf das Video als Beweismittel berufen Quelle: picture alliance / dpa

Goslar - Für die Nutzung sogenannter Dashcams in Kraftfahrzeugen fordern Automobilclubs eine klare gesetzliche Regelung. Derzeit sei unklar, ob die Aufzeichnungen dieser Minikameras als Beweismittel nach einem Unfall zulässig sind, bemängelte der ADAC vor Beginn des Verkehrsgerichtstags in Goslar. Immer mehr Autofahrer nutzen die Kameras, um das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) verwies darauf, dass Gerichte dazu bisher sehr unterschiedliche Entscheidungen getroffen haben. Der Auto Club Europa (ACE) schlug den Einsatz verplombter Dashcams vor. Eine Verschlüsselung solle Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass nur Ermittlungsbeamte das Material auswerten können.

Beim 54. Verkehrsgerichtstag, der an diesem Donnerstag im niedersächsischen Goslar offiziell eröffnet wird, beschäftigt sich ein Arbeitskreis mit dem Thema Dashcams. Beim Verkehrsgerichtstag diskutieren Fachleute über aktuelle Fragen des Verkehrs und Verkehrsrechts. Anschließend geben sie dem Gesetzgeber Empfehlungen für Neuregelungen.

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