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Mazda Koeru Studie: Premiere auf der IAA - Ganz schön flach, dieses Mazda-Dach

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Die Mazda-Produktpalette wurde komplett erneuert. Und nun? Eine mögliche Antwort gibt die IAA-Studie Koeru. Denn zwischen CX-3 und CX-5 gibt es noch Platz.

Mazda Koeru: Die Studie gibt einen Ausblick auf ein neues Modell zwischen Mazda CX-3 und CX-5 Mazda Koeru: Die Studie gibt einen Ausblick auf ein neues Modell zwischen Mazda CX-3 und CX-5 Quelle: Mazda

Leverkusen – Während Deutschland zwischen Palma und Timmendorf schwitzt, planen die Autohersteller längst für den Herbst: Denn dann startet die IAA in Frankfurt. Mazda zeigt dort zwar kein neues Serienmodell, gibt dafür aber einen Ausblick auf ein mögliches neues Modell.
Mit dem MX-5 haben die Japaner die Erneuerung der Modellpalette erst kürzlich abgeschlossen. Die Frage "Und was machen wir jetzt?" haben sich die Strategen in Hiroshima trotzdem nur kurz gestellt - und die Crossover-Studie „Koeru“ für den Frankfurter Messestand entworfen.
Der Name bedeutet so viel wie „einen Schritt weiter“. Die erste Skizze zeigt eine Mixtur aus SUV und Coupé. Wir vermuten: Die Japaner sehen noch etwas Raum zwischen CX-3 und CX-5. Für ein Kompakt-SUV also, das eher schön ausfällt als praktisch und im Alltag handlicher fährt als der wuchtige CX-5.
Den Mazda5 stellt Mazda auf der IAA nicht aus. Der einzige Van im Programm soll einen ähnlich praktischen, aber modischeren Nachfolger erhalten. Zu hören ist von einem längeren Crossover auf CX-5-Basis. Für dieses Modell dürfte der Koeru noch kein Vorbote sein.

Avatar von bjoernmg
Renault
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4 Kommentare:

Der Behördenschlaf in D scheint ein sehr guter zu sein wenn sie jetzt erst anfangen zu Prüfen.

Götterdämmerung a la Tesla. Mit dämmert langsam dass das Muks'sche Marketing allen Beteiligten inklusive meiner Wenigkeit das Gehirn vernebelt hat. Die Behörden sollen diesen geldverbrennenden Schaumschläger ruhig einmal auf den Zahn fühlen. Ich habe auch langsam die Nase von den vollmundigen Ankündigungen voll. Entweder ich präsentiere ein Model 3 und kann liefern, oder ich halte den Mund. Das Model X kommt ja auch nicht aus den Puschn. Aber schon fleißig Geld absammeln. Es schaut auch nicht danach aus, dass das Model 3 in größeren Stückzahlen in absehbarer Zeit übern Atlantik kommt. Und das Model Y ist nur eine schöne Illusion.

Ich würde von Tesla mindestens 5 Milliarden Euro Schadenersatz fordern, wegen dem Verkauf von lebensgefährlichen Systemen. :D
Sonst sind doch die amerikanischen Anwaltskanzleien auch nicht zimperlich, wenn europäische Firmen geschröpft werden.

Artikel Nr.4 zum gleichen Thema...langsam wird's langweilig. :rolleyes:

Sie erteilen eine Typenzulassung und wollen im Nachhinein wieder daran herumuntersuchen? Mir kann man nicht erzählen, dass die Assistenzsysteme nicht dem üblichen Zulassungsprozedere innerhalb der EU unterzogen worden sind. Mal abgesehen davon...selbstständig überholen tut auch der W213, meines Wissens sogar ganz ohne Lenkradberührung, die man beim Tesla in Europa nach dem Blinkersetzen durchführen muss.

Wenn dieses Untersuchen durch deutsche Behörden so abläuft, wie bei VWs Schummelsoftware, dann hat der Herr Musk wenig zu befürchten...

...gibt es als Behörde nix dringenderes, wie so ein Luxusproblemchen??

...vielleicht sowas was Menschen die Lunge verätzt????

Avatar von Trennschleifer48069
Fri Jul 08 20:27:11 CEST 2016

Beißreflexe, wie süß. Wenn man die Hersteller unter die Lupe nimmt, dann alle und schaut einmal nach was sie da überhaupt auf die Straße bringen

Zitat:

@Blackmen schrieb am 8. Juli 2016 um 19:44:34 Uhr:


...gibt es als Behörde nix dringenderes, wie so ein Luxusproblemchen??

...vielleicht sowas was Menschen die Lunge verätzt????

Ich halte es nicht für ein "Luxusproblemchen" wenn hier Funktionen freigegeben sind, die Kontrolle über das Fahrzeug haben. Vor allem wenn diese einfach als Update nachgereicht werden? Müssen die nicht auch erst freigegeben werden?

Ob der Fehler hier bei Tesla oder auf Seiten der Behörden liegt ist mir grundsätzlich egal. Geprüft werden muss das auf jeden Fall.

Zitat:

@ballex schrieb am 8. Juli 2016 um 19:05:18 Uhr:


Artikel Nr.4 zum gleichen Thema...langsam wird's langweilig. :rolleyes:

Sie erteilen eine Typenzulassung und wollen im Nachhinein wieder daran herumuntersuchen? Mir kann man nicht erzählen, dass die Assistenzsysteme nicht dem üblichen Zulassungsprozedere innerhalb der EU unterzogen worden sind. Mal abgesehen davon...selbstständig überholen tut auch der W213, meines Wissens sogar ganz ohne Lenkradberührung, die man beim Tesla in Europa nach dem Blinkersetzen durchführen muss.

Einfach den Spiegelartikel lesen. Da steht Genaueres. Der W213 wurde genau so zertifiziert, bei Tesla kam die Funktion nachträglich per WLAN. Und genau das ist in ECE im Gegensatz zu Usa nicht zulässig.

Motor Talk hat sich seit neuesten auf Tesla News spezialisiert?
Wirklich Nobel...

Wieviele Erdgas Touran sind denn nun schon explodiert?

Zitat:

Sie erteilen eine Typenzulassung und wollen im Nachhinein wieder daran herumuntersuchen? Mir kann man nicht erzählen, dass die Assistenzsysteme nicht dem üblichen Zulassungsprozedere innerhalb der EU unterzogen worden sind.

Die besagte Funktion wurde aber per "Over-The-Air"-Update im Nachhinerin nachgerüstet. Wieso soll dann nicht im Nachhinein auch daran "herumuntersucht" - wie Du es so schön formulierst - werden?

Wie sollen die zuständigen Behörden das denn überhaupt mitbekommen, dass da automatisch neue Funktionen nachgerüstet werden, welche die Sicherheit betreffen?

Zitat:

@schwarzwaldtib schrieb am 8. Juli 2016 um 21:16:19 Uhr:


Einfach den Spiegelartikel lesen. Da steht Genaueres. Der W213 wurde genau so zertifiziert, bei Tesla kam die Funktion nachträglich per WLAN. Und genau das ist in ECE im Gegensatz zu Usa nicht zulässig.
Der Artikel ist leider nicht frei lesbar, keine Lust dafür zu zahlen. ;) Und ja, bei einem Teil der Fahrzeuge kam es als Update, aber nicht bei aktuellen Auslieferungen, da ist es ab Werk verfügbar. Somit müssten die Assistenzsysteme doch regulär den Zulassungsprozess durchlaufen haben!? Deshalb verstehe ich die Aufregung jetzt nicht. Und falls das aus irgendeinem Grund schief gelaufen sein sollte, wäre eine Nacheintragung ja eigentlich nicht das große Problem, wie gesagt...das System ist ja kein Alleinstellungsmerkmal.

@Salamipizza: Meine Antwort hier passt auch auf deine Frage. Ich gehe zudem davon aus, dass sicherheitsrelevante Updates (ob per Werkstatt oder wie im Fall von Tesla per OTA) immer eine behördliche Genehmigung benötigen!?

@ballex: Der Spiegelartikel ist komischerweise frei lesbar, man zahlt irgendwie "im Nachhinein". Oder auch nicht...
Folgendes ist reine Spekulation: Falls Tesla, als US-Unternehmen, die ECE Zertifizierung nicht richtig verstanden hat, und nach US-Logik handelt, dann ist durchaus vorstellbar, dass sie Funktionen per Update bringen, die sie hätten zertifizieren müssen und es nicht getan haben. Und das muss noch nicht einmal mit böser Absicht passiert sein.

Hm, dann bleibt eigentlich nur abzuwarten, was diese Untersuchung zu Tage fördert. Ohne genaue Angaben ist das tatsächlich Spekulation, wobei ich eher dazu tendiere, dass sich ein amerikanischer Hersteller rechtlich eher doppelt absichert als zu wenig - wenn dann dürfte das sowieso nur die älteren, geupdateten Fahrzeuge betreffen, die nicht von Werk aus so ausgeliefert wurden.