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Gebrauchtwagen-Mangel: Händler muss Kaufpreis erstatten - Händler muss den Gebrauchten zurücknehmen

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Der Bundesgerichtshof gab einer Gebrauchtwagenkäuferin im Streit mit einem Händler Recht. Dieser muss den maroden Opel zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

Eine Gebrauchtwagenkäuferin stritt vor Gericht mit einem Händler um die Rückgabe eines 13 Jahre alten Opel Zafira Eine Gebrauchtwagenkäuferin stritt vor Gericht mit einem Händler um die Rückgabe eines 13 Jahre alten Opel Zafira Quelle: Opel

Karlsruhe - Im Streit um einen maroden Gebrauchtwagen hat eine Frau beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg errungen: Sie kann den Wagen zurückgeben und bekommt ihr Geld zurück. (Az.: VIII ZR 80/14).

Die Klägerin hatte den 13 Jahre alten Opel Zafira 2012 bei einem Gebrauchtwagenhändler während eines Urlaubs in Lindau gekauft. Der Wagen mit einer Laufleistung von 144.000 Kilometern kostete 5.000 Euro. Auf dem Rückweg in ihre Heimat - die Nordseeinsel Wangerooge - versagte jedoch der Motor. Abgesehen davon stellte sich später heraus, dass die Bremsleitungen verrostet waren.

Die Käuferin klagte auf Rückgabe des Wagens gegen Rückzahlung der 5.000 Euro und hatte damit bereits in den Vorinstanzen Erfolg. Der Händler habe den Wagen vor dem Verkauf sorgfältig prüfen müssen, entschied etwa das Oberlandesgericht Oldenburg im vergangenen Jahr. Die Revision des Verkäufers gegen das OLG-Urteil wies der BGH am Mittwoch zunächst ohne Begründung zurück.

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