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ZDK gegen DUH: Einnahmen aus Abmahnungen - Grün oder Geld?

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In den vergangenen sechs Jahren soll die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vier Millionen Euro mit Abmahnungen eingenommen haben. Der ZDK kritisiert die Motivation.

Ohne Verbrauchsangabe droht eine Strafe: Der ZDK kritisiert die Abmahnwelle der DUH Ohne Verbrauchsangabe droht eine Strafe: Der ZDK kritisiert die Abmahnwelle der DUH Quelle: Ford

Bonn – Dieser Ärger ist teuer. Seit mehr als zehn Jahren mahnt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Autohändler ab, die gegen die NEFZ-Kennzeichnungspflicht verstoßen. Dagegen macht jetzt der Zentralverband des deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) mobil. Der ZDK will gegen eine „Abmahnindustrie“ zu Lasten seiner Mitglieder vorgehen.

Die einen sagen, die DUH mache sich die Taschen auf Kosten unbedarfter Autohändler voll. Der DUH-Chef findet es drollig, wie die Autobranche versucht, Recht und Gesetz nicht einzuhalten.

Konkret geht es um „Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen im Sinne der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) in ihrer jeweils geltenden Fassung“, wie es auf Amtsdeutsch heißt.

Klartext: Wer für Autos wirbt, muss bereits seit 2002 Verbrauchsangaben machen – ähnlich dem Warnhinweis auf Zigarettenschachteln. Geschieht das nicht oder nicht korrekt, droht die DUH mit Abmahnung, und bei einem erneuten Verstoß mit einer Vertragsstrafe, wenn eine Unterlassungserklärung unterschrieben wurde.

Das Geschäft mit den Abmahnungen

Der Hannoveraner Rechtsanwalt Thomas Feil vertritt regelmäßig Autohäuser, die von der Umwelthilfe abgemahnt wurden. „Die DUH hat das Verfahren nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten perfektioniert“, erklärt er im Gespräch mit MOTOR-TALK.

Als anerkannter Verbraucherschutzverband darf die DUH seit 2004 gemäß § 4 des Unterlassungsklagegesetzes Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze verfolgen.

Thomas Feil findet das prinzipiell sinnvoll. Auf derselben Grundlage gingen Verbraucherschützer zum Beispiel gegen illegale AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) bei Telefonanbietern oder Versicherungen vor, gegen die sich Endkunden nur schwer wehren können. Außerdem, erklärt Thomas Feil, könne auch jedes Autohaus einen Wettbewerbsverstoß eines anderen Händlers abmahnen.

Die Frage ist, inwieweit wünschenswert ist, dass sich eine gemeinnützige Organisation zum guten Teil aus Abmahnungen und Vertragsstrafen finanziert“, sagt Feil. Die DUH scanne systematisch Zeitungen, Zeitschriften, das Internet.

Händler müssen den Verbrauch bei jeder Veröffentlichung kennzeichnen. Das gilt auch für Facebook-Posts Händler müssen den Verbrauch bei jeder Veröffentlichung kennzeichnen. Das gilt auch für Facebook-Posts Quelle: BMW Deutschland via Facebook Bei einem Verstoß wird abgemahnt, die Zahlung einer Gebühr von 275 Euro und eine Unterlassungserklärung verlangt. Viele Unternehmen gehen darauf ein: „Es wäre meistens viel teurer, einen Anwalt einzuschalten“, sagt Feil. Allerdings werde das Autohaus danach von der DUH weiter beobachtet. Bei einem weiteren Verstoß wird die Vertragsstrafe verlangt, im Normalfall zwischen 5.000 und 10.000 Euro.

Der Umweltverband erzielt damit beachtliche Einnahmen: Im Jahresbericht 2014 führt die DUH rund 1,7 Millionen Euro Einnahmen aus dem Verbraucherschutz an. Der ZDK hat errechnet: Die DUH habe „allein bei Autohändlern in den letzten sechs Jahren rund vier Millionen Euro an Abmahnpauschalen und Vertragsstrafen eingenommen“. Dies seien nur die Fälle, von denen der Verband Kenntnis habe. „In Hochzeiten hatten wir 1.000 Fälle pro Jahr“, sagt ein Sprecher gegenüber MOTOR-TALK.

Abmahnungen für Facebook- und Twitter-Posts

Abgemahnt, so das ZDK, werden dabei auch „abstruse Verstöße“. Da gehe es zum Beispiel um die Schriftgröße und Platzierung der Hinweise in Anzeigen. Für eine Abmahnung reiche es schon, wenn ein Autohaus bei Facebook oder Twitter einen Artikel einer Autozeitschrift teilt. „Praktisch jeder Händler bemüht sich, alles richtig zu machen“, sagt ein Sprecher des Gewerbeverbands. Die bestehende, unsichere Rechtslage werde von der DUH ausgenutzt und für das eigene Geschäftsmodell missbraucht. Mit Umweltschutz habe das nichts mehr zu tun.

Von der EU-Gesetzgebung wünscht sich der ZDK deshalb „klare und verständliche Regelungen“, wie die Angaben zu Verbrauch und CO2-Ausstoß aussehen müssen. „Für Warnhinweise auf Zigarettenschachteln gibt es eindeutige Regeln. Wo muss der Hinweis stehen, wie groß muss er sein, wie sieht er aus. Das wünschen wir uns auch“, sagt uns ein ZDK-Rechtsexperte.

Aktuell seien die Vorschriften schwammig: Der Verbrauchshinweis müsse deutlich sichtbar sein und gegenüber der Werbebotschaft nicht in den Hintergrund treten. Auch Anwalt Feil verweist auf die vielen Fallstricke und fragt: „Wenn der Mitarbeiter weiß, welche Angaben bei Neuwagenangeboten stehen müssen – weiß er auch, wie es mit Gebrauchtwagen oder Jahreswagen ist?“

Der Verband hofft nun auf eine mögliche Verordnungsnovelle, die 2017 kommen soll: „Da es bei Verbrauch und CO2 nur um eine einzige Branche geht, wäre es eigentlich leicht, die Vorschriften zu präzisieren.“

Keine klare Rechtsprechung bei Verstößen

Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. So bekam die Umwelthilfe 2010 Recht mit der Forderung: Der Hersteller Porsche müsse 20.000 Euro Vertragsstrafe zahlen. Porsche hatte 2007 eine Unterlassungserklärung abgegeben und danach im Kundenmagazin Christophorus keine Angaben zu Verbrauch und CO2-Ausstoß gemacht.

2011 dagegen unterlag die DUH im Streit mit einem Ford-Händler. Das Landgericht Hannover beurteilte ihr Vorgehen als „missbräuchlich“. Zwar habe der Händler die Pflichtangaben etwas kleiner abgedruckt als andere Informationen zum Auto. Allerdings, so die Richter, „erlangt die Beklagte keinen Vorteil daraus, weil die Verbrauchs- und CO2-Emmissionswerte des beworbenen Fahrzeugs günstig und daher werbewirksam sind.“

Die Deutsche Umwelthilfe sieht sich im Recht

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, begründete das gerichtliche Vorgehen in einer Stellungnahme gegenüber MOTOR-TALK: „Während sich die Zigarettenindustrie an die sie sehr viel stärker einschränkenden Kennzeichnungsvorschriften hält, versucht die Automobilindustrie und der Autohandel mit immer neuen Tricks, dem Verbraucher diese für seine Kaufentscheidung wichtigen Informationen entweder gänzlich vorzuenthalten, die Angaben mit kleiner Schriftgröße zu verstecken oder gar falsche Angaben zu machen." Die DUH habe damit in den vergangenen Jahren zum Beispiel eine Werbekampagne von Mercedes verbieten lassen, die Verbrauchsangaben der stärksten Mercedes-S-Klasse-Modelle verheimlichte.

Zur Kritik am Vorgehen der DUH schreibt Resch: „Es ist schon bemerkenswert, mit welchem Selbstbewusstsein die Autobranche ihren Anspruch formuliert, geltendes Recht nicht einhalten zu müssen. Keine andere der von der DUH kontrollierten Branchen verstößt dabei so massiv und mit immer neuen Tricks gegen eine gesetzeskonforme Energieverbrauchs-Kennzeichnung wie die Automobilwirtschaft.“

Die Regelungen selbst empfinde Resch „klar und auch für Nichtjuristen verständlich“. Dem Vorwurf, die DUH finanziere sich zum großen Teil mit Einnahmen aus Abmahnungen, erwidert er: "Die DUH erzielt als gemeinnütziger Verband keinerlei Gewinne. Die im Zuge der Marktüberwachung erzielten Einnahmen dienen zur Deckung der damit verbundenen Kosten. Darüber hinaus werden damit die Verbraucherberatung und -aufklärung sowie Studien und Untersuchungen über rechtswidrige Praktiken der Automobilwirtschaft bezüglich realem Spritverbrauch, CO2-Emissionen und Schadstoffemissionen (insbesondere Dieselruß und NO2) im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben der DUH finanziert.“

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Renault
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