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Teilerfolg im Streit um VW-Gesetz - Gutachter bestätigt deutsche Auffassung

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Seit Jahren geht die EU gegen das VW-Gesetz vor. Kritisiert wird das Vetrorecht des Landes Niedersachsen bei Unternehmensentscheidungen. Ein Gutachten verteidigt nun die Regelung.

David McAllister, Ex-Ministerpräsident von Niedersachsen, im Dezember 2011 auf einer VW-Betriebsversammlung. Land und Gewerkschaften sehen das VW-Gesetz als wichtigen Stabilisator. David McAllister, Ex-Ministerpräsident von Niedersachsen, im Dezember 2011 auf einer VW-Betriebsversammlung. Land und Gewerkschaften sehen das VW-Gesetz als wichtigen Stabilisator. Quelle: dpa/Picture Alliance

Luxemburg - Deutschland muss das "VW-Gesetz" wohl nicht ändern. Der Streit zwischen Deutschland und der EU schwelt seit Jahren: Die EU-Behörde ist der Auffassung, dass das Gesetz gegen EU-Recht verstößt.

Es sichert dem Bundesland Niedersachsen als Anteilseigner an Volkswagen ein Einspruchsrecht bei wichtigen Entscheidungen zu.

Nun sprach sich ein einflussreicher Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Mittwoch dafür aus, die Klage der EU-Kommission abzuweisen. Die Bundesregierung habe ein früheres EU-Urteil bereits vollständig umgesetzt, schrieb er. Damit würde Deutschland um die von der EU-Behörde beantrage Geldbuße von mindestens 63 Millionen Euro herumkommen.

Das eigentliche Urteil folgt erst in einigen Monaten. Das Gutachten gilt als Vorentscheidung, weil der Gerichtshof diesem in der Regel folgt.

VW-Gesetz: EU gegen Niedersachsen

2007 hatte der EuGH entschieden, das VW-Gesetz laufe EU-Recht zu wider und müsse geändert werden. Es verletze aus drei Gründen die Freiheit des Kapitalverkehrs in der EU: Bund und Land konnten je zwei Vertreter im Aufsichtsrat von VW stellen, die Stimmrechte der Aktionäre waren auf 20 Prozent begrenzt und die Sperrminorität betrug 20 statt der sonst im Aktienrecht üblichen 25 Prozent.

Die Bundesregierung hatte daraufhin die ersten zwei Regeln abgeschafft, hielt aber an der Sperrminorität fest. Deshalb klagte die EU-Kommission 2012 erneut. Der Gutachter stärkt Deutschland nun den Rücken: Das Gericht habe nur die Kombination von Höchststimmrecht und Sperrminorität gerügt, nicht aber das Vetorecht an sich.

Der EU-Kommission ist die Sperrminorität ein Dorn im Auge. Ihrer Meinung nach schrecke sie potenzielle Investoren ab, behindere Innovationen und könne zu steigenden Preisen führen. Deshalb verstoße sie gegen EU-Recht.

Urteil offen

Die Richter können in ihrem endgültigen Urteil die Klage nun abweisen - sie könnten aber auch weitere Änderungen verlangen oder ein anderes Bußgeld verhängen. Ein solches Strafgeld müsste die Bundesrepublik - nicht VW - zahlen.

Sollte der EuGH Deutschland dennoch verurteilen und eine Strafe anfallen, empfiehlt der Gutachter niedrigere Tagessätze als von der EU-Kommission verlangt. Die von der EU-Behörde berechnete Strafe belief sich bis Mittwoch auf rund 63 Millionen Euro - rund 31 000 Euro pro Tag seit dem Urteil 2007. Der Gutachter schlägt vor, einen niedrigeren Pauschalbetrag von rund 8870 Euro pro Tag anzusetzen

 

 

Quelle: dpa

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