Das Handy ist am Steuer tabu, andere Geräte lenken Autofahrer auch ab. Experten beraten auf dem Verkehrsgerichtstag über eine Ausweitung des Verbots und höhere Strafen.
Goslar - Die Nutzung von Smartphones während der Autofahrt ist explizit verboten. Die eines Tablets - streng genommen - nicht. Das sollte sich aus Expertensicht möglichst schnell ändern, wie der Präsident des Verkehrsgerichtstages (VGT), Kay Nehm, vorgeschlagen hat. Das Verbot sollte für alle mobilen Kommunikationsgeräte gelten, die zum Fahren nicht erforderlich sind, sagte Nehm am Mittwoch in Goslar bei der Eröffnungs-Pressekonferenz des Expertenkongresses. Automobilklubs hatten bereits vor Beginn des VGT auf die steigenden Unfallrisiken durch den Gebrauch von Smartphones, Tablets und sonstigen mobilen Computern während der Fahrt hingewiesen. Nach Nehms Angaben nutzen 57 Prozent aller Autofahrer zumindest gelegentlich ein Smartphone. Etwa jedes zehnte Opfer im Straßenverkehr stirbt bei Unfällen, die auf Ablenkung zurückgeführt werden. Nach Angaben der Unfallforschung der deutschen Versicherer (UDV) ist dabei weniger das Telefonieren problematisch. Vor allem das Lesen und Schreiben von Textnachrichten sei gefährlich, sagte Unfallforscher Siegfried Brockmann. Die "Unfallursache Smartphone" ist eines der zentralen Themen des diesjährigen Verkehrsgerichtstages. Im Vorfeld des Expertentreffens hatte der Deutsche Verkehrssicherheitsrat bereits härtere Strafen für die Nutzung von Handys und Smartphones im Auto gefordert. Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniere oder Nachrichten tippe oder lese, solle deutlich mehr Bußgeld zahlen als die derzeit fälligen 60 Euro. Auch VGT-Präsident Nehm schlug am Mittwoch "härtere Maßnahmen" und ein "schärferes Durchgreifen der Polizei" vor. Am 55. Deutschen Verkehrsgerichtstag nehmen nach Angaben einer Sprecherin knapp 2.000 Verkehrsexperten verschiedener Fachrichtungen teil. Bis Freitag wollen die Fachleute über Gesundheitsprüfungen für ältere Autofahrer, die Sicherheit von Radfahrern, den Ausbau der Infrastruktur für den zunehmenden Radverkehr und über die Frage, ob Privatfirmen künftig den Verkehr überwachen sollen beraten. Quelle: dpa |