• Online: 3.462

Leistungsschutzrecht - In eigener Sache

verfasst am

Das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse beschäftigt seit Monaten Medienschaffende und Politiker. Es wird auch MOTOR-TALK betreffen - und wir haben eine klare Meinung dazu.

MOTOR-TALK-Chefredakteur Timo Friedmann MOTOR-TALK-Chefredakteur Timo Friedmann Quelle: MOTOR-TALK

Seit 2009 wabert ein Wort durch das Internet, das so gar nicht zur Idee desselbigen zu passen scheint. Es lautet: Leistungsschutzrecht.

2009 tauchte es im Koalitionsvertrag der regierenden Parteien auf und gerade in den vergangenen Wochen wurde sehr viel dazu veröffentlicht. Meistens online, und das ist schon fast komisch. Denn es behandelt den Wert von online veröffentlichten Beiträgen und Texten.

Vor einigen Tagen wurde das Leistungsschutzrecht vom Bundestag als Gesetz verabschiedet. Es muss nun noch den Bundesrat passieren.

Was ist das Ziel des Leistungsschutzrecht

Das Ziel des Gesetzes zum Leistungsschutzrecht basiert auf einer Idee der deutschen Verlage. Damit soll erreicht werden, dass auch kleine Ausschnitte von redaktionell oder anderweitig erstellten Texten ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Es gibt solche Leistungsschutzrechte in anderen Bereichen, aber für Presseerzeugnisse gibt es sie bislang nicht.

Kippen Suchmaschinen die Verlegerangebote aus dem Index

Die Verleger wollen so verhindern, dass Webseiten wie Google oder andere News-Aggregatoren kurze Anlauftexte von Artikeln oder Berichten kostenlos nutzen können. Sie also online verwenden als Vorschau auf ein Suchergebnis, ohne dafür eine Gegenleistung an die Hersteller, sprich Verlage, zu leisten.

Google und andere Suchmaschinen oder News-Aufbereiter halten von dieser Idee nichts. Gut möglich also, das bei einer Umsetzung des Gesetzes die Suchmaschinen auf das Anzeigen von Verleger-Webseiten verzichten würden, statt für die Veröffentlichung eines sogenannten Snippets, eines kurzen Textes, zu bezahlen.

Darf man künftig noch Snippets anzeigen

Vor allem um diese Snippets wird gestritten. Das verabschiedete Gesetz beinhaltet dazu vage Formulierungen. Man kann aus diesen Zweierlei herauslesen: Dass es a) erlaubt ist, diese Textbausteine zu verwenden. Oder b) eben nicht.

Die Antwort darauf werden gegebenenfalls Gerichte klären. Oder Google, indem es einfach keinen Traffic mehr auf die Webseiten der Verlage schickt. In Frankreich wurde ein ähnlicher Streit durch eine 60-Millionen-Einmalzahlung von Google an die Verleger beendet. In Belgien warf Google die Verlagsangebote aus dem Index. Allerdings nur kurz, den die Verlage, die ursprünglich auf dieses Gesetz gepocht hatten, baten Google die Suchergebnisse wieder um ihre Angebote zu erweitern. Und garantierten im Gegenzug, das Unternehmen nicht zu verklagen.

Hierzulande scheint ein Ende des Streits nicht in Sicht. Der BDZV (Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger) ist gegen eine kostenlose Veröffentlichung von Snippets bei Google und anderen Seiten. Online-Journalisten sind für die Freiheit im Netz. Und Google selbst startete dazu eine große Kampagne, zum Teil sogar als Anzeigen auf bedrucktem Papier.

Was denkt MOTOR-TALK dazu

Auch wir bei MOTOR-TALK haben eine Meinung zum Leistungsschutzrecht. Und die ist ganz einfach. Alle Inhalte von MOTOR-TALK bleiben weiterhin frei zugänglich. Für Google, für andere News-Aggregatoren. Ohne Einschränkungen, ohne Bezahlschranke.

Wir glauben an die Kultur der Freiheit im Netz. Wir glauben, dass der Wert von Inhalten, von Texten oder Artikeln vom Markt geregelt werden sollte, statt von Gesetzen. Und wir glauben, dass das Internet denen gehört, die es gestalten. Uns, Euch, allen Menschen im Web.

Darum werden Beiträge auf MOTOR-TALK weiterhin frei, kostenlos und hoffentlich gut auffindbar bleiben.

Zur Frage unseres Nutzers andyrx : Erst wenn das Gesetz beschlossen werden sollte, wird es seine Gültigkeit erlangen. Alles, was bis dahin passiert, bleibt davon ausgeschlossen.

Avatar von TimoFriedmann
Volvo
12
Diesen Artikel teilen:
12 Kommentare: