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Umstrittenes Kältemittel R1234yf - Kein vergiftetes Klima bei Daimler

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Daimler hat die Endlos-Debatte ums Pkw-Kühlmittel wieder angestoßen. Der Konzern will das giftige R1234yf nicht verwenden. Chronik eines ungelösten Problems.

Klimaschutz: EU verbietet R134a (P:dapd) Klimaschutz: EU verbietet R134a (P:dapd) Schuld ist mal wieder die EU: In Auto-Klimaanlagen wurde seit 1993 das Kühlmittel Tetrafluorethan (R134a) eingesetzt, bis dies 2006, mit Wirkung ab 2011, per EU-Richtlinie verboten wurde. Der Grund: Die Treibhauswirkung des Gases ist 1430-mal so hoch wie die von CO2. Deshalb sollte der Stoff nicht mehr verwendet werden – bei Neutypisierungen ab dem 1. Januar 2011, ab 2017 in allen neu zugelassenen Fahrzeugen.

Als Ersatzstoff bot sich CO2 an. CO2-Klimaanlagen sind ausgereift. Zwar sind sie etwas teurer als herkömmliche Klimaanlagen, (etwa 100 Euro pro Fahrzeug), dafür ist CO2 so günstig, dass sich dieser Nachteil nach wenigen Füllungen egalisiert.

Das sah zunächst auch die Autobranche so. Im September 2007 einigten sich die deutschen Hersteller auf CO2 als neuen Standard für Klimaanlagen. Im Februar 2008 präsentierten die US-Chemieunternehmen Honeywell und DuPont das Kältemittel R1234yf – und die Branche orientierte sich wieder neu. Im Mai 2010 erklärten die deutschen Automobilkonzerne, R1234yf sei nun das Kältemittel der Wahl.

DuPont: Wichtiger Zulieferer (P: DuPont) DuPont: Wichtiger Zulieferer (P: DuPont) Warum? Diese Frage ist ungeklärt. Die Substanz ist patentiert und damit teuer und nur bei wenigen Lieferanten erhältlich; sie ist etwa viermal klimaschädlicher als CO2; R1234yf-Anlagen können auch mit dem künftig verbotenen R134a befüllt werden. Was sicher nicht der Sinn der Neuregelung war. CO2-Anlagen können dagegen nur mit CO2 befüllt werden, wie das Umweltbundesamt betont.

"Brandgefährliches" R1234yf

Offiziell ließ die deutsche Automobilindustrie verlauten, man wolle keine Insellösung und scheue die Mehrkosten von etwa 100 Euro je Fahrzeug. Inoffiziell wird schon lange vermutet, dass gemauschelt wurde: Beide Chemiekonzerne sind wichtige und langjährige Zulieferer aller größeren Automobilhersteller. Man kennt sich eben und hilft sich gern.

Bereits kurz nach der Entscheidung für R1234yf wurde Kritik laut: Der Stoff ist brennbar, und beim Verbrennen wird hochgiftige Flusssäure frei. Diese Substanz im Auto wäre bei einem Unfall eine beachtliche zusätzliche Gefahrenquelle; nicht nur für Unfallteilnehmer, sondern auch für Helfer und Rettungskräfte.

Zu diesem Ergebnis kommt auch die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM). Untersuchungen hätten gezeigt, dass „mit dem Einsatz von 1234yf Gefahren verbunden sind. Die Gefahren ergeben sich (...) beim Brandfall und bei hohen Temperaturen bereits ohne Brand (…)“.

Verzögerte Umstellung

Insofern sind die von Daimler vorgelegten Ergebnisse nichts Neues. Neu ist allerdings, dass ein deutscher Hersteller den Gefahrenstoff ausschließt, auf den sich die Industrie vor drei Jahren geeinigt hat. Mit den gerufenen Geistern war man ohnehin nicht mehr so glücklich: VW hat bisher kein einziges Fahrzeug mit dem neuen, giftigen Kühlmittel ausgerüstet.

Mercedes B-Klasse (Photo: Daimler) Mercedes B-Klasse (Photo: Daimler) Auch Daimler typisierte seine neue B-Klasse mit dem alten Gas. Das ist nach aktueller Regelung noch bis Ende 2012 möglich und wurde bisher mit Lieferengpässen für das neue Kältemittel begründet. Die Engpässe kamen u. a. dadurch zustande, dass die chinesische Regierung einer Produktionsanlage die Betriebserlaubnis verweigert hatte – es fehlten Nachweise, die den Gesundheitsschutz der Beschäftigten belegen sollten.

Der Vorstoß von Daimler wird vermutlich dazu führen, dass die Industrie vom Gefahrstoff R1234yf abrückt. Das hoffen Umweltverbände wie Umwelthilfe und VCD (Verkehrsclub Deutschland). Sie fordern wie der ADAC, dass Kohlendioxid als Kältemittel wieder in den Fokus rückt. Als Folge der Daimler-Initiative wird das Kraftfahrtbundesamt zunächst die Sicherheit von R1234yf untersuchen.

Quelle: MOTOR-TALK

Avatar von bjoernmg
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