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Mehr Beschwerden bei Kfz-Schiedsstellen

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Kfz-Schiedsstellen sind weithin unbekannt, können aber Streit zwischen Kunden und Kfz-Werkstatt oder Gebrauchtwagenhändler oft schneller und günstiger regeln als Gerichte. Entsprechend ging die Zahl der Verfahren im vergangenen Jahr an.

Auf insgesamt 13.500 Fälle und damit um gut 15 Prozent stieg die Zahl der Beschwerden von Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufern an die Schiedsstellen gegenüber dem Rekordtief aus dem Jahr 2008. Davon erledigten sich 11.870 Anträge und damit fast 88 Prozent (Vorjahr: 86 Prozent) bereits im Vorverfahren.

Insgesamt 1.660 Verfahren landeten bundesweit vor einer der 130 Schiedskommissionen. Davon endeten 51,3 Prozent der Anträge mit einem Vergleich. In 18,7 Prozent ging das Verfahren zugunsten der Werkstatt oder des Gebrauchtwagenhändlers aus. Den Kunden gaben die Kommissionen in 14,6 Prozent der Fälle Recht. Rund 15 Prozent der Antragsverfahren aus dem vergangenen Jahr sind noch nicht abgeschlossen. Diese Zahlen zitiert der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) aus Angaben des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK).

Im Verhältnis zu den 67,8 Millionen Reparatur- und Wartungsaufträgen sowie den mehr als 3,6 Millionen Gebrauchtwagenverkäufen über den Fachhandel sei die Zahl der Anträge jedoch verschwindend gering: Nur bei knapp 0,02 Prozent der Fälle gab es im Jahr 2009 Grund zur Beanstandung, rechnet ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Axel Koblitz vor.

Die Schiedsstellen lösen Konflikte, die sich aus dem Service oder dem Gebrauchtwagenkauf ergeben. Sie befassen sich nicht mit Streitigkeiten, die bereits bei Gericht anhängig sind. Laut Koblitz unterwerfen sich nur Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innungen, die am blau-weißen Meisterschild zu erkennen sind, dem Schiedsverfahren. Dies zeige, wie wichtig Meisterbetriebe für einen praktizierten Verbraucherschutz seien. Als häufigste Beschwerdepunkte gelten bei Wartungs- und Reparaturarbeiten die Rechnungshöhe, unsachgemäße Arbeit und die Durchführung von Arbeiten, die nicht in Auftrag gegeben wurden. Bei Gebrauchtwagen beschwerten sich laut Koblitz die Verbraucher hauptsächlich über technische Mängel, verborgene Unfallschäden und über eine falsche Angabe der Gesamtlaufleistung.

Die Schlichterkommission leitet ein Volljurist. Außerdem gehören ihr je ein Vertreter des Kfz-Gewerbes und eines Automobilclubs sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger an. Bei Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen ergänzt ein Sachverständiger von einer anerkannten Prüforganisation das Gremium.

Nach Zahlen der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) gab zu Jahresbeginn 2010 bei einer Umfrage nur rund die Hälfte der befragten Fahrzeughalter an, schon von den Schiedsstellen des Kfz-Handwerks gehört zu haben, von den jüngeren Haltern unter 30 Jahren sogar nur 13 Prozent. Das Verfahren vor den Schiedsstellen ist kostenlos und verwehrt nicht den Gang vor Gericht.

 

Quelle: Autokiste

Avatar von Duftbaumdeuter359
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