Reformen bei TÜV, Dekra, KÜS und GTÜ – Die Hauptuntersuchung wird langsam kompliziert. MOTOR-TALK hat Regelungen und Pläne für Euch zusammengefasst. VON ERHARD SCHWIND Die Plakette auf dem vorderen Nummernschild ist völlig aus dem Straßenverkehr verschwunden. Früher bestätigte dort ein Sechseck die vorschriftsmäßige Funktion von Gemischaufbereitung und Abgasreinigung, inzwischen herrscht Leere: Am 1.1.2010 wurden Abgas- und Hauptuntersuchung zusammengelegt, die AU-Plakette dabei gespart. Mittlerweile versichert nur die runde Plakette auf dem hinteren Kennzeichen, dass sich das Fahrzeug rundum verkehrssicher ist. Das sorgte zunächst für Verwirrung und zerkratzte Kennzeichen, ist jetzt aber normal. Wer sein Fahrzeug bisher zu spät zum HU-Termin vorführte, bekam oftmals nur noch die Restlaufzeit der Hauptuntersuchung gewährt, aber nicht die vollen 24 Monate. Diese seit dem 1.12.1999 geltende Praxis wurde in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich stieß diese Handhabung bei mehreren Organisationen auf Unverständnis: die Gültigkeit einer bestandenen Hauptuntersuchung ohne gravierende Mängel sollte nicht vom Zeitpunkt der Vorführung eines Fahrzeuges abhängig sein. Der ADAC und andere Organisationen forderten deshalb seit langem die Rücknahme dieser Regelung. Bereits das kurzfristige Überziehen des Termins wurde mit Verwarnungsgeldern belegt, bei längerer Dauer drohten sogar Bußgelder und Punkte in Flensburg. Der Gesetzgeber hat jetzt eine Änderung der StVZO festgelegt: Ab dem 1.7.2012 wird nicht mehr rückdatiert. Bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten erhöhen sich allerdings die Prüfkosten um 20 Prozent. Besonders seit der Umstellung von Kilometerzählern auf eine digitale Anzeige wird fleißig gefälscht: Aufgrund von Tacho-Manipulationen entstehen jährlich in Deutschland auf dem Gebrauchtwagenmarkt wirtschaftliche Schäden in Höhe von ca. 6 Milliarden Euro. Beim Gebrauchtwagen-Kauf ist es deshalb besonders wichtig, die TÜV-Unterlagen zu begutachten und sich auch aushändigen zu lassen. Dort sind jeweils die Kilometerstände vermerkt. Eine mögliches Ende rückt näher: Mit der Einstellung der 47. Änderungsverordnung der StVZO gibt es ab dem 1.7.2012 eine zentrale Stelle aller in Deutschland tätigen Überwachungs-Organisationen. Ziel ist, alle durchgeführten Hauptuntersuchungen einschließlich der dokumentierten Kilometerstände zentral zu speichern. Inwieweit ein Zugriff einem privaten Gebrauchtwagenkäufer möglich sein wird, muss noch unter Berücksichtigung des Datenschutzes juristisch geprüft werden.
Quelle: MOTOR-TALK |
verfasst am 12.06.2012
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