Ratgeber Autoglas: Bei Tönungsfolie auf das Prüfzeichen achten -
Nicht jede Tönungsfolie für Autoscheiben ist erlaubt
verfasst am 30.05.2015Getönte Autoscheiben polarisieren. Einige finden sie prollig, andere edel. Wer zur Tönungsfolie greift, sollte aufpassen. Nicht alles was angeboten wird, ist auch erlaubt.
Beim Abarth 695 Biposto sind die die Autoscheiben serienmäßig getönt
Quelle: Abarth
Köln - Mit Folie lässt sich Autoglas leicht tönen. Für einige ein optisches Muss, andere schätzen den Schutz vor Hitze und UV-Strahlung. Ist der Wagen nicht ab Werk entsprechend ausgestattet, kann man auf Folien aus dem Zubehörhandel zurückgreifen. Hier ist allerdings längst nicht alles erlaubt, was verkauft wird. Zulässig sind nur Folien mit einer Allgemeinen Bauartgenehmigung, die das Kraftfahrt Bundesamt erteilt. Renommierte Hersteller haben diese üblicherweise. Die Urkunde ist im Fahrzeug mitführen, Außerdem muss auf den verwendeten Folien das Prüfzeichen zu sehen sein. Die Folie darf allerdings nicht überall am Wagen eingesetzt werden. An der Front- und den vorderen Seitenscheiben sind sie tabu. Getönte Folie darf also nur von innen an den Seitenscheiben hinter den B-Säulen oder an der Heckscheibe angebracht werden. Der Tönungsgrad spielt dabei keine Rolle. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |
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