Autokauf ist Vertrauenssache, sagt Opel zu Recht – und untermauert dies mit der Einführung einer "lebenslangen Garantie". Die Haken dabei sind aber zu zahlreich als dass es eine sympathische Aktion wäre. Tatsächlich handelt es sich um eine eingeschränkte, fast kostenlose Anschlussgarantie. Ab sofort bekommen Käufer eines Opel-Pkw eine lebenslange Garantie auf ihren Neuwagen, kündigt der Autobauer heute an. Man gehe damit nun auch im Kundenservice ganz neue Wege. Wer die Bedingungen genauer ansieht, wird tendenziell enttäuscht sein: Das Angebot gilt nur für den Erstbesitzer, ein Zweitbesitzer kann es maximal sechs Jahre nach der Erstzulassung und bis maximal 100.000 Kilometer Laufleistung übernehmen - kostenpflichtig. Im übrigen deckt das neue Garantieversprechen alle Lohnkosten. Die Materialkosten werden in den ersten zwei Jahren der Herstellergarantie wie bisher komplett übernommen und danach bis zu einer Laufleistung von gerade einmal 50.000 km. Danach entrichtet der Besitzer einen von der Kilometerleistung abhängigen Anteil. Er ist gestaffelt von 90 (50.000-60.000 km) bis 40 Prozent (100.000 bis 160.000 km). In dieser Zeit gilt die Garantie auch nicht uneingeschränkt für alle Bauteile; vielmehr handelt es sich wie den meisten am Markt verfügbaren Anschlussgarantien um eine Baugruppen-Garantie, die die wichtigsten Komponenten wie beispielhaft Motor und Getriebe, Elektrik, Kühlsystem und Klimaanlage umfasst, nicht aber alle Bauteile. Spätestens bei Kilometerstand von 160.000 endet die "lebenslange" Garantie. Opel erklärt das so, dass dann ein normales Autoleben beendet sei, würden private Nutzer doch durchschnittlich nur 11.000 Kilometer jährlich fahren und den Neuwagen acht Jahre behalten. Theoretisch kann ein Wenigfahrer auch noch nach 15 Jahren von der Garantie profitieren, dann aber nur im Hinblick auf die Lohnkosten. Und es gibt noch einen Haken: Spätestens ab drei Jahren nach der Erstzulassung muss die Garantie jährlich neu beim Opel-Händler "aktiviert" werden. Das kostet 11,90 Euro, was zur Finanzierung des Ganzen wohl weniger beitragen dürfte als die mutmaßlich häufigen Versäumnisse der Kunden, daran zu denken. Der Garantieanspruch ist, das allerdings man man Opel nicht verdenken, auf den Zeitwert des Fahrzeuges zum Eintritt des Garantiefalles begrenzt. Ausgenommen bleiben die Nfz-Modelle Movano, Vivaro und Combo. Eigentlich schade, dass die Rüsselsheimer eine fast kostenfreie Zugabe wie diese Anschlussgarantie so unglücklich bewerben.
Quelle: Autokiste |
verfasst am 05.08.2010
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