Nicht nur Neuwagen brauchen ein Reifendruckkontrollsystem. Auch für Autos, die vor November 2014 zugelassen wurden, kann die Technik Pflicht sein, warnt der ACE.
Quelle: picture alliance / dpa Stuttgart - Seit dem 1. November 2014 müssen Neuwagen mit einem elektronischen Reifendruckkontrollsystem, kurz RDKS, ausgestattet sein. Was viele nicht wissen: Die RDKS-Pflicht besteht auch bei Fahrzeugen, bei denen die Typgenehmigung nach Oktober 2012 erfolgt ist. Darauf weist der ACE (Auto Club Europa) hin. Wer einen jungen Gebrauchtwagen kauft, sollte darauf achten. Quelle: picture alliance / dpa Das sicherste Indiz ist laut ACE das Datum der EG-Typgenehmigung. Dieses findet sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") unter Punkt 6. Autos mit einer Erstzulassung vor November 2014 fallen ebenfalls unter die RDKS-Pflicht, wenn eine neue Typgenehmigung nach dem 31. Oktober 2012 erfolgt ist. Neben dem Datum muss dann auch die Zeichenfolge der Zeile K auf "00" enden. Wenn Autofahrer unsicher sind, sollten sie sich direkt an den Fahrzeughersteller oder einen Reifenhändler wenden. Eingeführt wurde das RDKS, um die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren, die durch Reifenschäden ausgelöst werden. Das elektronische Überwachungssystem registriert den Druckverlust an einem oder mehreren Reifen. In diesem Fall erscheint automatisch eine Warnung. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |