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VW-Abgas-Skandal: Rücktritt vom Kaufvertrag nicht sofort möglich - Recht: Volkswagen darf zunächst nachbessern

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Wer sich erst kürzlich einen VW mit möglicherweise manipuliertem Diesel bestellt hat, kann nicht so einfach vom Kaufvertrag zurücktreten. VW hat zunächst ein Recht auf Nachbesserung.

Volkswagen hat in rund 11 Millionen Dieselfahrzeuge eine Software eingebaut, die den Abgasausstoß manipuliert Volkswagen hat in rund 11 Millionen Dieselfahrzeuge eine Software eingebaut, die den Abgasausstoß manipuliert Quelle: picture alliance / dpa

Hamburg - Die Manipulation der Abgaswerte in VW-Dieselmodellen in den USA hat das Vertrauen vieler Autofahrer erschüttert. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sind auch Fahrzeuge in Europa von dem Skandal betroffen. Wie viele, ist noch unklar. Doch was bedeutet das für Kunden, die sich gerade erst einen VW mit dem betroffenen Motor bestellt haben?

Verkäufer muss den Mangel beseitigen können

Sie können nicht ohne Weiteres von dem Vertrag zurücktreten. "Kunden haben zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung", erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Laut Gesetz muss der Verkäufer die Möglichkeit haben, Mängel zu beseitigen. Dafür muss dem Verkäufer eine angemessene Frist eingeräumt werden.

Wie lange diese Frist ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein Rücktritt sollte grundsätzlich nur das letzte Mittel sein. Wichtig hierbei zu beachten: "Sowohl für den Rücktritt als auch den Anspruch auf Nacherfüllung gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeuges."

Rücktritt nur möglich, wenn ein Sachmangel vorliegt

Bevor ein Rücktritt überhaupt in Betracht kommt, muss klar sein, dass ein Sachmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorliegt. In diesem Fall kommt es also unter Umständen auch darauf an, ob im Vertrag eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen oder ob ausdrücklich mit den Abgaswerten geworben wurde. "Sollte dies nicht der Fall sein und die Betriebserlaubnis bestehenbleiben, dürfte kein Mangel bestehen."

Anders kann es aber sein, wenn erhöhte Abgaswerte dazu führen, dass das Fahrzeug gegebenenfalls in Umweltzonen nicht mehr genutzt werden kann. Auch wenn die Betriebserlaubnis erlöschen sollte, dürfte dies einen Sachmangel darstellen.

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