Wer Auto fährt, sollte die Finger vom Handy lassen. Sogar das Ablesen der Uhrzeit zählt als verbotene Nutzung des Mobiltelefons, sagt das Pfälzische Oberlandesgericht.
Quelle: picture alliance / dpa Zweibrücken - Ein Autofahrer darf während der Fahrt nicht einmal die Uhrzeit auf seinem Handy ablesen. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem Beschluss. Nach Auffassung der Richter liegt darin eine sogenannte bestimmungsgemäße Nutzung des Handys und damit ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der die Zahlung eines Bußgeldes rechtfertige (Az.: 1 Ss 1/14). Das Gericht hat mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Autofahrers als unbegründet verworfen. Der Autofahrer hatte sich dagegen gewandt, dass ihn das Amtsgericht zu einem Bußgeld verurteilt hatte. Er hatte während der Fahrt sein Handy in die Hand genommen, um die Uhrzeit abzulesen. Damit habe er das Handy nicht benutzt, argumentierte der Verurteilte. Die Richter aus Zweibrücken sahen dies anders. Sie betonten, nur das bloße Aufheben oder Umlagern des Handys während der Autofahrt sei straffrei. Sobald ein Autofahrer eine der Funktionen seines Handys nutze, mache er sich strafbar. Eine Ausnahme gelte nur bei ausgeschaltetem Motor. Kürzlich hat das OLG Köln anderes entschieden. Die Richter urteilten, dass das Weiterreichen eines klingelnden Telefons nicht als Nutzung gelte. |