Ein 15-jähriger Schüler muss sich wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten. Der Jugendliche hatte wiederholt Steine von einer Brücke auf fahrende Autos geworfen.
Quelle: picture alliance / dpa Bonn - Wegen versuchten Mordes in vier Fällen muss sich ein 15 Jahre alter Steinewerfer aus Bad Honnef demnächst vor dem Bonner Jugendschwurgericht verantworten. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft den Schüler zudem wegen besonders gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt. Demnach soll der zur Tatzeit erst 14-Jährige im Mai 2014 von einer Fußgängerbrücke über die B 42 in Bad Honnef (NRW) mit faustgroßen Steinen auf fahrende Autos gezielt haben. In allen vier Fällen gingen die Angriffe glimpflich aus: In zwei Fällen wurden Motorhaube oder Windschutzscheibe zwar getroffen, brachen aber nicht. In zwei weiteren Fällen konnten die Autofahrer durch Bremsmanöver dem Angriff ausweichen. Alle kamen mit einem Schock davon. Der Angeklagte hat den Angaben zufolge eingeräumt, er sei aus Langeweile auf die Idee gekommen, mit den Steinen auf Autos zu zielen. Dies sei - angesichts der Gefährlichkeit und des unüberschaubaren Risikos - als Mordmotiv mit niedrigem Beweggrund einzuordnen, sagt das Gericht. Das gemeingefährliche Mittel, mit dem er die Tat begangen habe, sei ein weiteres Mordmerkmal. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |