Künftig zahlt der Staat Geld zum Elektroauto dazu. Aber wie funktioniert das? Ein Überblick beantwortet die wichtigsten Fragen zum neuen Umweltbonus.
Quelle: picture alliance / dpa Eschborn - In Deutschland sollen mehr E-Autos auf den Straßen fahren. Um den bislang schwachen Stromer-Absatz anzukurbeln, wird der Kauf eines elektrisch betriebenen Modells künftig bezuschusst. Wie und unter welchen Voraussetzungen Interessanten an den Umweltbonus kommen, zeigt ein Überblick. Wer kann die Förderung beantragen? Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird, können Anträge stellen. Das teilt das für die Umsetzung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mit. Das war bereits 2009 mit der Abwicklung der sogenannten Abwrackprämie betraut. Welche Autos werden wie hoch gefördert? Nur Neuwagen mit einem Netto-Listenpreis von nicht mehr als 60.000 Euro werden gefördert. Für reine Elektroautos gibt es 2.000 Euro, wenn der Hersteller seinerseits 2.000 Euro erlässt. Sogenannte Plug-in-Hybride können via Stecker aufgeladen werden, verfügen aber über einen ergänzenden Verbrennungsmotor. Sie werden mit 1.500 Euro (plus 1.500 Euro vom Hersteller) gefördert. Die Förderung der Industrie ergibt sich über den entsprechend niedriger ausgewiesenen Kaufpreis, die andere Hälfte gibt es auf Antrag. Wo bekommt man den Antrag? Den Antrag können Käufer einen Tag nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger beim Bafa (www.bafa.de) herunterladen. Damit wird für die kommende Woche gerechnet. Das Bafa weist darauf hin, dass die Anträge nicht vorher bearbeitet werden und nur elektronisch gestellt werden können. Ein entsprechendes Online-Portal wird auf der Bafa-Webseite eingerichtet. Welche Unterlagen sind nötig? Für die Antragstellung muss man eine Kopie des Kaufvertrages im Online-Portal hochzuladen. Vor der Auszahlung ist noch eine Kopie der Rechnung und der Zulassungsbescheinigung nachzureichen. Wie lange wird gefördert und welche Fristen gelten? Laut Angaben des Bafa gibt es den "Umweltbonus" rückwirkend für Kauf- oder Leasingverträge, die ab oder am 18. Mai 2016 abgeschlossen wurden und die Bedingungen der Förderrichtlinie erfüllen. Nach erfolgreicher Prüfung werde das Geld auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Die Förderung läuft so lange bis die Bundesmittel erschöpft sind - jedoch längstens bis 2019. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |