Verkehrssünden im Ausland können Urlauber teuer zu stehen kommen. Welche Bußgelder welches europäische Land erhebt, seht Ihr in unserer übersichtlichen Grafik.
Berlin – Zu schnell gefahren, falsch geparkt oder eine rote Ampel übersehen? Wer sich im Urlaub nicht an die geltenden Gesetze hält, muss meist deutlich mehr bezahlen als in Deutschland. Auto-Urlauber sollten sich deshalb vor der Fahrt in die Ferien über die geltenden Regeln im Zielland informieren. In dritten Teil unserer Urlaubsserie haben wir Euch das Wichtigste zum Thema Bußgelder zusammengestellt. Hohe Bußgelder in Skandinavischen LändernAutofahrer müssen im Ausland zwar nicht um ihre deutsche Fahrerlaubnis fürchten, denn ausländische Fahrverbote haben in Deutschland keine Relevanz, aber die teilweise hohen Bußgelder können die Quelle: MOTOR-TALK/ADAC Urlaubsfahrt trüben. Vor allem die skandinavischen Länder bitten die Verkehrssünder kräftig zur Kasse. So beginnt in Norwegen der Strafenkatalog für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h bei mindestens 430 Euro. Ein Überhol- oder Rotlichtverstoß schlägt mit 630 Euro zu Buche. Südlich der deutschen GrenzeAber auch südlich der deutschen Grenze drohen hohe Strafen für Verkehrssünder. 20 km/h mehr als erlaubt kosten in der Schweiz mindestens 150 Euro. In Italien sind es nochmals 20 Euro mehr. Außerdem heben die Italiener zwischen 22 und 7 Uhr die Preise für die Verstöße um ein Drittel an. Rabatt bei fristgerechter ÜberweisungBei einer fristgerechten Überweisung des Bußgeldes bieten einige Länder die Möglichkeit an, das Bußgeld zu reduzieren. Griechenland, Slowenien und Spanien gewähren dem Verkehrssünder sogar einen „Rabatt“ von 50 Prozent. In Italien können Strafen, für die kein Fahrverbot oder die Beschlagnahmung des Kfz vorgesehen ist, 30 Prozent günstiger ausfallen. In der Türkei gibt es 25 Prozent Nachlass. Generell gilt: Verkehrsverstöße, die in einem der 26 EU-Länder begangen werden, können seit 2010 auch in Deutschland vollstreckt werden. Dafür muss das Bußgeld inklusive Verfahrensgebühren mindestens 70 Euro betragen. Auf das Punktekonto haben Verkehrsverstöße im Ausland keine Einwirkung, sie werden im Flensburger Zentralregister nicht aufgenommen. Teil 1 und Teil 2Hier findet Ihr den ersten Teil unserer Serie: Tempolimits im europäischen Ausland Hier den zweiten: Handys am Steuer Weitere Infos zum Thema Autofahren im Ausland findet Ihr in unseren 99 Tipps für eine entspannte Fahrt in den Sommerurlaub. |