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Alkoholsucht ist kein Kündigungsgrund für Lkw-Fahrer - Spedition darf Alkoholiker nicht einfach so kündigen

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Ein Lkw-Fahrer hat mit 0,64 Promille einen Unfall verursacht, sein Arbeitgeber kündigte ihm fristlos. Zu unrecht, entschied nun das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Eine Alkoholsucht rechtfertigt keine Kündigung - auch nicht bei einem Lkw-Fahrer Eine Alkoholsucht rechtfertigt keine Kündigung - auch nicht bei einem Lkw-Fahrer Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Ein alkoholkranker Lkw-Fahrer ist so fehl an seinem Arbeitsplatz wie ein Supermodel in einer Pommesbude. Es sei denn, der Trucker will ernsthaft etwas gegen seine Sucht tun. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Bei dem verhandelten Fall ging es um einen Lkw-Fahrer, der mit 0,64 Promille einen Unfall verursachte. Dabei wurde ein Mensch verletzt und es entstand erheblicher Sachschaden. Die daraufhin folgende fristlose Kündigung des Arbeitgebers empfand das Arbeitsgericht Berlin als gerechtfertigt, schließlich sei die Pflichtverletzung entsprechend schwer gewesen. Die Richter der höheren Instanz entschieden jedoch anders, da der Mann alkoholkrank sei.

„Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist dann nur möglich, wenn anzunehmen ist, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit seinen arbeitsvertraglichen Pflichten dauerhaft nicht nachkommen kann“, schreibt das Gericht. Da der Lkw-Fahrer jedoch zum Zeitpunkt der Kündigung bereits zu einer Alkoholtherapie bereit war, sahen die Richter die Kündigung als ungerechtfertigt.

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