Update: Das KBA hat 53 Dieselfahrzeuge untersucht. 22 von ihnen regeln die Abgasbehandlung verdächtig stark herunter. Hier sind alle Ergebnisse der Stickoxid-Messungen.
Berlin - Update: Nach Bekanntwerden des Dieselskandals hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) 53 Dieselfahrzeuge im Labor und auf der Straße untersucht. Viele von ihnen überschritten die Grenzwerte deutlich. Mittlerweile hat das KBA die Testergebnisse veröffentlicht. Ein Link zum Dokument und eine Erklärung der Prüfzyklen findet Ihr unter der Tabelle. Der Bericht der vom Bundesverkehrsministerium eingerichteten Untersuchungskommission „Volkswagen“ teilt die 53 geprüften Dieselautos mehrerer Hersteller in drei Kategorien ein. Vier VW-Fahrzeuge landen in der Kategorie III. Es sind Autos mit „illegalen Abschalteinrichtungen“ im Sinne manipulativer Software: Beetle 2.0, Golf Plus 1.6, Passat 2.0 und Polo 1.2. Weitere 27 Modelle anderer Anbieter landen in einer Kategorie I mit Fahrzeugen, bei denen die Abgasreinigung zwar bei bestimmten Außentemperaturen reduziert wird. Die Kommission hält es hier jedoch für glaubwürdig, dass diese Maßnahme nur dem „Motorschutz“ dient. Schließlich gibt es 22 Modelle der Kategorie II. Dies sind Fahrzeuge, bei denen die Prüfer „Zweifel“ haben, dass das Herunterregeln der Abgasbehandlung allein wegen der Schonung von Bauteilen stattfindet:
So testete das KraftfahrtbundesamtInsgesamt durchfuhren alle getesteten Fahrzeuge je acht Prüfzyklen. Die ersten sieben basierten auf dem NEFZ-Protokoll, sechs von ihnen mit leichten Modifikationen. Die achte Fahrt erfolgte nach dem „Real Driving Emissions“-Test (RDE). Der „realitätsnahe Straßentest“ orientiert sich an einem Vorschlag der EU-Kommission. Das KBA stellte in allen Durchgängen den Stickoxid-Ausstoß fest. Fahrzeuge mit Euro-6-Norm dürfen im NEFZ 80 Milligramm Stickoxide pro Kilometer emittieren. In älteren Euro-5-Modellen liegt der maximale Ausstoß bei 180 Milligramm pro Kilometer. Hier die Prüfkriterien im Detail:
Das KBA hat die Ergebnisse der Testreihe veröffentlicht. Alle Daten zu Stickoxiden findet Ihr im 134-seitigen Bericht der Untersuchungskommission „Volkswagen“. Neben der Deaktivierung der Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen fallen zum Teil starke Abweichungen in den einzelnen Testkategorien auf. Bei einigen Fahrzeugen genügt eine leichte Änderung der Geschwindigkeit, um den Stickoxidausstoß zu vervielfachen. Die EU will RDE ab September 2017 einführen. Der Test soll die bisherigen laborgestützten Verfahren ergänzen. Kritik gibt es auch daran, dass Übergangszeiten bis 2020 vorgesehen sind, in denen Dieselwagen noch gut doppelt so viel Abgase ausstoßen dürfen wie im Labor. Für die Euro-6-Norm liegt der Stickoxid-Grenzwert bei 80 Milligramm pro Kilometer. Allerdings darf er bis Januar 2020 noch um 110 Prozent überschritten werden. Danach bleibt eine Überschreitung um 50 Prozent erlaubt. |