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TÜV-Plakette: Rückdatierung vor dem Aus

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Zwölf Jahre nach ihrer Einführung steht die Regel zur Rückdatierung von TÜV-Plaketten vor ihrer Abschaffung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will jene, die den Hauptuntersuchungstermin überziehen, dafür auf andere Weise bestrafen, meldet der ADAC.

Foto: Tüv Rheinland Foto: Tüv Rheinland Wer bisher sein Fahrzeug zu spät zum Prüftermin vorführt, wird oft so gestellt, als hätte er die Frist nicht überzogen, damit diese Vorgehensweise, die möglicherweise Sicherheitsrisiken birgt, keine Vorteile verspricht. Wer also sein im Mai 2011 fälliges Auto erst im Oktober bei einer Prüforganisation vorführt, bekommt keine Plakette bis Oktober 2013, sondern bis Mai 2013.

Diese Rückdatierung entbehrt aber natürlich jeglicher technischer Begründung: Die Gültigkeit einer bestandenen Hauptuntersuchung ohne gravierende Mängel und deren Aussagekraft kann nicht vom Zeitpunkt der Vorführung eines Fahrzeuges abhängig sein. Aus diesem Grund fordert nicht nur der ADAC seit langem die Rücknahme dieser Regelung.

Dies könnte nun zum 1. April 2012 oder früher der Fall sein, da der Gesetzgeber nach Angaben des Clubs plant, die Rückdatierung bundesweit entfallen zu lassen. Um das Ziel des Nichtlohnens einer Fristüberziehung gleichzeitig beizubehalten, sieht der Gesetzesentwurf laut ADAC bei Überziehung um mehr als zwei Monate eine "Ergänzungsuntersuchung" mit 20 Prozent höheren Kosten vor. Bisher wird das Überziehen um bis zu zwei Monate gar nicht, um bis zu vier Monate nur mit 15 und um vier bis acht Monate nur mit 25 Euro sanktioniert. Warum diese Sätze auf Falschparker-Niveau nicht einfach erhöht wurden, bleibt ein Geheimnis der Politik.

Schon seit geraumer Zeit ist die Verwaltungspraxis in den Ländern uneinheitlich. Während einzelne Bundesländer wie Hessen und das Saarland generell auf die Rückdatierung verzichten, entfällt diese in anderen Ländern nur bei extremer Überschreitung der Fälligkeit. Mittlerweile gibt es selbst innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Vorgehensweisen, die von Region zu Region und von Prüforganisation zu Prüforganisation unterschiedlich sind.

Der ADAC appellierte in diesem Zusammenhang an die Bundesländer und die Prüforganisationen, bereits ab sofort auf die in der StVZO festgeschriebene Rückdatierung zu verzichten. "Ein Festhalten an der technisch unsinnigen Rückdatierung für ein paar Monate bis zur Gesetzesänderung ist nicht hinnehmbar und geht nur auf Kosten der Autofahrer", hieß es.

Quelle: Autokiste

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