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Frankreich muss Kompaktmodelle von Daimler zulassen - Urteil im R1234yf-Streit

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Das oberste Verwaltungsgericht in Paris hat entschieden: Mercedes darf Fahrzeuge mit altem Kältemittel verkaufen. Frankreich hatte das im Juli zunächst verhindert.

Mercedes darf Fahrzeuge in Frankreich wieder mit altem Kältemittel verkaufen Mercedes darf Fahrzeuge in Frankreich wieder mit altem Kältemittel verkaufen Quelle: dpa / picture alliance

Paris - Frankreich muss den Verkauf der Kompaktmodelle von Mercedes zulassen. Im Kältemittel-Streit gab das oberste Verwaltungsgericht in Paris diese Entscheidung zugunsten des Autobauers Daimler bekannt. In Stuttgart wurde die Entscheidung begrüßt: "Der Conseil d'Etat hat unsere Rechtsauffassung bestätigt und die Zulassungsblockade in Frankreich mit sofortiger Wirkung aufgehoben", hieß es bei Daimler.

Seit Juli keine Zulassung für bestimmte Modelle

Frankreich hatte sich seit Anfang Juli geweigert, Kompaktmodelle von Mercedes zuzulassen, die vom Kraftfahrtbundesamt mit einem alten Kältemittel ("R134A") zertifiziert worden waren. Daimler hatte gegen die Blockade eine Verfügung beantragt. Das Gericht hatte am vergangenen Freitag dazu verhandelt.

Laut Daimler konnten mehr als 4.500 Fahrzeuge der A-, B-, SL- oder CLA-Klasse nicht ausgeliefert werden. Die französischen Behörden wollten den Autobauer zwingen, in neuen Modellen ein modernes Kältemittel einzusetzen. Sie werfen dem Konzern unzulässige Umgehung von EU-Umweltvorschriften vor.

Daimler verweist auf Sicherheitstests, bei denen das Kältemittel Feuer gefangen und giftiges Gas freigesetzt hatte. Das Kraftfahrtbundesamt genehmigte Daimler die Verwendung des alten Kältemittels. Außer Frankreich erkennen das alle EU-Staaten an.

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