• Online: 1.118

EA 189: VW Software-Updates im Test von ADAC, ÖAMTC und TCS - Verbrauch, NOx und Leistung stimmen

verfasst am

Drei Automobilclubs haben die neue Diesel-Software von VW getestet: ADAC, ÖAMTC und TCS bestätigen, dass die Abgaswerte nach dem Update stimmen.

Das Update funktioniert: Drei Autoclubs haben die neue Diesel-Software von VW getestet Das Update funktioniert: Drei Autoclubs haben die neue Diesel-Software von VW getestet Quelle: dpa/Picture Alliance

München – Das Software-Update für die Betrugsdiesel von VW funktioniert. Das bestätigen die großen Automobilclubs aus Deutschland, Österreich und der Schweiz: ADAC, ÖAMTC und TCS haben vier Fahrzeuge überprüft. Die Modelle VW Golf 2.0 TDI und Audi A4 Avant 2.0 TDI liefen demnach mit neuer Software sauberer. Unstimmigkeiten gab es allerdings an anderer Stelle.

Nach der Umrüstung stießen die Fahrzeuge in einem realitätsnahen Testzyklus um 12 bis 36 Prozent weniger NOx aus als vorher. Getestet wurde nach den Vorgaben der kommenden WLTP-Norm sowie denen des ADAC-Autobahntests BAB130. Bei der Überprüfung nach der aktuellen NEFZ-Norm gab es keine Vorher-Nachher-Unterschiede beim NOx-Ausstoß.

VW-Update: NEFZ-Prüfung bestanden, Mehrverbrauch mit alter Software

Der NEFZ-Verbrauch bleibt nach dem Eingriff unverändert. Bei den realitätsnäheren Tests nach WLTP und BAB130 kam es unter Berücksichtigung von Messungenauigkeiten zu einem Verbrauchsanstieg von 0,4 bis 2,5 Prozent. Die Tester bezeichnen die Abweichung als „gering“. Insgesamt deuteten die Ergebnisse darauf hin, dass die VW-Umrüstung bei den untersuchten Modellen im realen Fahrbetrieb einen Umweltnutzen erbringen könne, während Verbrauch und Motorleistung kaum beeinträchtigt würden, so die Experten.

Allerding entdeckten die Tester bei den Laboruntersuchungen eine neue Auffälligkeit. Der vor der Umrüstung gemessene NEFZ-Normverbrauch der Fahrzeuge wich stark von den Herstellerangaben ab. Beim VW Golf wurde der Normwert von 4,3 Litern um 8,6 Prozent überschritten, bei anderen Testwagen sogar um bis zu 15 Prozent. Vor Gericht gilt häufig bereits eine Abweichung von 10 Prozent als Mangel, der den Rücktritt vom Kaufvertrag ermöglicht.

Bislang sind starke Abweichungen vor allem zwischen Norm- und Praxisverbrauch bekannt. Bei Verbrauchsmessungen im Labor müssten trotz möglicher Fertigungstoleranzen in der Produktion annähernd gleiche Werte reproduziert werden. Die Tester weisen allerdings darauf hin, dass die Untersuchung einzelner Fahrzeuge keine generellen Aussagen über die Gesamtheit der zurückgerufenen Fahrzeuge zulasse. Um gegebenenfalls individuelle Rechtsansprüche zu begründen, müssten jedoch fahrzeugspezifische Untersuchungen durchgeführt werden.

 

Quelle: Mit Material von SP-X

Avatar von SerialChilla
BMW
60
Hat Dir der Artikel gefallen? 5 von 7 fanden den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
60 Kommentare: