Einparken? War früher so ein Männerding. Wer es gut konnte, der war auch was. Heute können das Autos schon besser ohne uns. In Zukunft dürfen wir sogar vorher aussteigen.
Ford, so scheint es, hat eine neue Zielgruppe identifiziert: die Querparker. Jeder Städter kennt das Problem: Eingekeilt in eine enge Parklücke, lässt sich die Tür nur einen Spalt öffnen. Reine Glückssache, sich da ohne Schaden in die Freiheit zu quetschen. Als Lösung dieses Problems präsentierte Ford vor zwei Jahren den herausschnellenden Türkantenschutz. Nun folgt der logische nächste Schritt: Künftig kann der Fahrer vor dem Einparken aussteigen. Das Auto parkt voll automatisch. Der Fahrer muss nur einen Knopf gedrückt halten, am Autoschlüssel. Quelle: Volkswagen Was nach Zukunft klingt, ist in der Gegenwart längst kein Problem mehr. Volkswagen stellte auf der IAA im September ein ähnliches System vor. Und in der neuen Mercedes S-Klasse oder dem BMW X5 parkt das System das Auto ebenfalls selbstständig. Der Fahrer muss zwar an Bord bleiben (und das durch permanentes Knopfdrücken beweisen), den Rest erledigt aber ein Technik-Orchester. Das Ausmessen der Längs- oder Querlücke, das Lenken und Gas geben, Bremsen und Gänge wechseln. Wer haftet bei einem Unfall?Das war bei den bisherigen Parkassistenten anders. Hier musste der Fahrer noch Gas und Bremse treten. Die Haftungsfrage war damit zweifelsfrei geklärt: Bei einem Parkrempler haftet der Fahrer und nicht der Hersteller des Einpark-Assistenten. So urteilte zum Beispiel das Amtsgericht München (Az.: 275 C 15658/07): Die Technik entbinde den Fahrer nicht von der Sorgfaltspflicht. Diese Frage könnte mit den neuen, autonomen Systemen deutlich komplizierter zu beantworten sein. Denn wer haftet, wenn das vollautomatisch parkende Auto etwas beschädigt? Das ist nicht so unwahrscheinlich, wie ein Test der Zeitschrift "Auto, Motor und Sport" (Mai 2013) zeigte: Da gab ein Audi A6 den Bremsbefehl erst, als die Stoßstange schon Kontakt mit dem dahinter parkenden Fahrzeug hatte. Die Antwort ist vielfältig: Haften kann der Halter, wie es das Straßenverkehrsgesetz vorsieht (§7 Abs. 1). Oder der Hersteller, im Rahmen der Produkthaftung bzw. Produzentenhaftung. Schließlich, man glaubt es kaum, kann auch der Fahrer als Unbeteiligter zur Verantwortung gezogen werden. Was ist erlaubt?Ralf Herrtwich, Projektleiter bei Mercedes für autonomes Fahren, sagt, bei autonomen Fahrten wird der Hersteller haften. Noch schwieriger ist die Frage der Zulassung. Denn die aktuelle Rechtslage basiert noch auf dem „Wiener Übereinkommen für den Straßenverkehr“ von 1968. Die ECE-Norm R 79 (Lenksysteme) erlaubt autonome Lenkvorgänge bis zu einer Geschwindigkeit von 10 km/h. Auch der automatische Richtungswechsel fällt unter diese Regelung. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass unsere Autos auch beim aktiven Abstandstempomaten bereits allein Gas geben oder abbremsen. So weit, so gut. Schwierig wird es, sagt VW-Sprecher Hartmuth Hoffmann, wenn der Fahrer vor dem Einparken aussteigt. Denn dann kann er nicht mehr „jederzeit“ die Kontrolle übernehmen. Rein pneumatische, elektrische oder hydraulische Lenkanlagen sind unzulässig, sofern es kein Notfallsystem gibt. Quelle: BMW Autonomes Einparken ohne Fahrer an Bord wird es sobald also nicht geben. Denn es berührt den Grundsatz von 1968: „Jedes Fahrzeug und miteinander verbundene Fahrzeuge müssen einen Führer haben“. Was kosten selbst lenkende Parkassistenten?Selbst lenkende Parkassistenten gibt es dagegen bereits u. a. von Ford, Hyundai, Land Rover, Mercedes, BMW, VW, Skoda oder Opel. Die Preise schwanken von Modell zu Modell. Im Skoda Yeti zum Beispiel kostet das System 190 Euro, im BMW 1er sind es 350 Euro. Im Ford C-Max werden 700 Euro fällig, in der Mercedes A-Klasse 800 Euro. Vergleichbar sind diese Preise leider nicht. Die nötigen Sensoren müssen in vielen Fällen dazu bestellt werden, oft auch ein bestimmtes (teureres) Ausstattungspaket. So kommen zum Beispiel im BMW 114i 2.240 Euro zusammen, beim VW Golf immer noch 800 Euro. Video: Fords selbst parkendes Auto
|