Für betrunkene Taxifahrer gelten zwar keine anderen Gesetze, aber sie werden in der Regel als Berufskraftfahrer härter bestraft als andere Autofahrer.
Celle - Berufskraftfahrer müssen beim Thema Alkohol am Steuer noch mehr Umsicht zeigen als "normale" Autofahrer. Bei Verstößen werden sie oft strenger betraft. Dies befand das Oberlandesgericht Celle als rechtens und bestätigte in einem Beschluss (Az.: 32 SS 169/13) ein vorangehendes Amtsgerichts-Urteil. In dem verhandelten Fall hatte ein Taxifahrer trotz Fahrbereitschaft so viel Alkohol getrunken, dass er eine Blutalkoholkonzentration von 2,14 Promille hatte. Er wurde daraufhin wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt. Als Berufskraftfahrer wisse der Taxifahrer, dass es besonders gefährlich sei, alkoholisiert am Straßenverkehr teilzunehmen, befanden die Richter. Deshalb müsse man in der Regel von Vorsatz ausgehen. Privaten Autofahrern wird meist Fahrlässigkeit vorgeworfen.
Quelle: dpa |