UDV: Promillegrenze für Radler darf nicht gesenkt werden -
Vorschlag dient nicht der Sicherheit
verfasst am 06.11.2013Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) ist gegen die Absenkung der Promillegrenze für Radfahrer. Sie bewirke nicht mehr, sondern weniger Sicherheit.
Alkohol auf dem Fahrrad: Nach Ansicht der Unfallforschung der Versicherer (UDV) ist das erheblich ungefährlicher als bei Autofahrern
Quelle: dpa/Picture Alliance
Berlin - Auf der aktuellen Verkehrsministerkonferenz in Suhl haben Länderverkehrsminister gefordert, den Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern auf 1,1 Promille abzusenken.
Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), hält das für keine so gute Idee. "Identische Promillegrenzen für Kraftfahrer und Radfahrer sind nicht zu rechtfertigen, da von Autos und Lkw aufgrund der höheren Masse und Geschwindigkeit eine erheblich höhere Gefahr ausgeht", sagte er. Eine identische Promillegrenze für Auto und Fahrrad könne dazu führen, dass Radfahrer vermehrt auf das Auto umsteigen. Damit sei der Sicherheit keinesfalls gedient.
Die 1,1 Promillegrenze für Kraftfahrer und die 1,6 Promillegrenze für Radfahrer habe sich durch "langjährige Rechtsprechung auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse" entwickelt.
Wolle die Politik Alkoholfahrten mit dem Fahrrad stärker sanktionieren, schlägt Brockmann vor: einen Tatbestand analog der 0,5 Promille-Regelung bei Kraftfahrern einzurichten.
Quelle: dpa |
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