Für Reisemobile und Wohnwagengespanne gilt an der italienischen Amalfiküste ein Fahrverbot. Daran erinnert der ADAC Italienurlauber.
München - Auf dem rund 40 Kilometer langen Straßenabschnitt der SS 163 zwischen den Orten Vietri sul Mare und Positano dürfen in der Zeit zwischen 6.30 und 24.00 Uhr nur Pkw unterwegs sein, keine Wohnwagen und Reisemobile. Verstoßen Gespannfahrer oder Wohnmobilisten gegen das Fahrverbot, riskieren sie eine Geldbuße von mindestens 80 Euro. Auf der Brennerautobahn A 22 gilt laut dem ADAC in beiden Richtungen ein generelles Überholverbot für Wohnwagengespanne zwischen dem Brenner und Bozen-Süd sowie in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr zwischen Bozen-Süd und Modena. Halten sich Fahrer nicht daran, drohen ihnen mit Gespannen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen Geldstrafen ab 80 Euro aufwärts und über 3,5 Tonnen ab 318 Euro.
Quelle: dpa |