Ein vom Abgas-Skandal betroffener VW-Kunde in Deutschland forderte die Rücknahme seines Tiguan. Der zuständige Richter lehnt das ab. Der Mangel sei dafür zu gering.
Quelle: picture alliance / dpa Bochum/Wolfsburg - Im Abgas-Skandal bei Volkswagen müssen Hersteller und VW-Händler nach Auffassung des Landgerichts Bochum manipulierte Autos nicht zurücknehmen. Zwar liege eindeutig ein Mangel vor, sagte Richter Ingo Streek am Mittwoch zum Start eines Zivilprozesses. Dieser Mangel sei aber nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden könne. Nur bei erheblichen Mängeln sei eine Rückabwicklung des Kaufs vorgeschrieben. "Das schärfste mögliche Mittel hält das Gericht hier nicht für angemessen", sagte ein Gerichtssprecher. Nachbesserung kostet etwa 100 EuroQuelle: picture alliance / dpa Das Bochumer Verfahren ist der bundesweit wohl erste Prozess, in dem ein privater VW-Fahrer wegen der Abgas-Affäre vor Gericht Ansprüche geltend macht. Der Stammkunde eines Autohauses aus der Ruhrgebietsstadt hatte auf Rücknahme seines knapp ein Jahr alten und rund 38.000 Euro teuren VW Tiguan geklagt, weil der Wagen deutlich mehr Schadstoffe ausstoße als vom Hersteller angegeben. Volkswagen zufolge kann das Problem beim Auto des Klägers mit einem Software-Update innerhalb von 30 Minuten behoben werden. Die Kosten für das genannte Programm-Update beziffert das Unternehmen laut Gericht auf etwa 100 Euro. Streek verwies auf eine Grundsatzentscheidung, nach der ein erheblicher Mangel erst dann vorliegen könne, wenn dessen Behebung mehr als ein Prozent des Kaufpreises koste. Quelle: picture alliance / dpa VW-Autohaus lenkt einDer Anwalt des Autokäufers wies die Argumentation des Gerichts zurück. Der Kläger wolle nicht weiter warten, bis sein Auto eine neue Software erhalte, und er befürchte auch weniger Leistung oder mehr Verbrauch. Eine Entscheidung gibt es in dem konkreten Fall noch nicht. Der Anwalt des Bochumer VW-Autohauses bot vor Gericht "aus freien Stücken" eine Rücknahme des Wagens zu einem "marktüblichen Preis" an - im Gegenzug für den Kauf eines Neufahrzeuges. Für den Fall, dass es dabei keine gütliche Einigung gibt, setzte das Landgericht einen Verkündungstermin für die Entscheidung in 14 Tagen an. Für den Fall einer Entscheidung gegen die Rücknahme des Autos hat der Anwalt des Klägers im Bochumer Verfahren bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |