Punktereform, Bußgeldkatalog, Warnwestenpflicht, Kfz-Steuer: AM 1. Mai tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Lest hier, was sich für uns Autofahrer ändert.
Stuttgart/München – Am 1. Mai wird aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg das Fahreignungsregister. Doch die offizielle Bezeichnung ist nicht das einzige, was sich ändert. Auch das System der Eintragungen und die Bußgelder werden angepasst. PunktereformAb dem 1. Mai 2014 gilt das reformierte Punktesystem für Verkehrsdelikte. Verstöße werden künftig je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten geahndet, statt wie bisher mit 1 bis 7 Punkten. Dafür ist der Führerschein nach 8 statt 18 Punkten weg. Quelle: dpa/Picture Alliance Punkte für einzelne Delikte verjähren künftig unabhängig von neuen Eintragungen. Das dauert zweieinhalb Jahre (Delikte mit 1 Punkt), fünf Jahre (2 Punkte) oder zehn Jahre (3 Punkte). Wer höchstens fünf Punkte hat, kann einmal innerhalb von fünf Jahren in einem Fahreignungsseminar einen Punkt loswerden. So wird umgerechnetDie bestehenden Flensburger Punktekonten werden automatisch wie folgt umgerechnet:
Alte Punkte für Delikte ohne Verkehrsgefährdung werden gelöscht. Dazu zählt das Befahren einer Umweltzone ohne passende Plakette. Ab Mai werden in der Verkehrssünderkartei nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße registriert. Auskunft über den neuen Punktestand muss beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragt werden. Das Formular findet sich auf der Homepage des KBA, die Auskunft ist kostenlos. Wer schon einen neuen Personalausweis mit Datenchip hat, kann die Punktestand-Info auch online anfordern. BußgelderParallel zur Punktereform steigen viele Bußgelder. Dazu gehören Handytelefonate am Steuer, Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Eis oder das Missachten der Kindersicherungspflicht: Hier werden künftig jeweils 60 statt 40 Euro fällig. Wer sich der Anweisung eines Polizisten widersetzt, zahlt 70 statt 50 Euro. Für diese Delikte gibt es außerdem einen Punkt. Ohne Punkt, aber mit höherem Bußgeld bestraft werden unter anderem unberechtigtes Befahren einer Umweltzone (80 Euro) sowie Verstöße gegen die Kennzeichen-Vorschriften (bis 65 Euro) oder gegen eine Fahrtenbuchauflage (60 Euro). WarnwestenpflichtAb dem 1. Juli 2014 gehört in jedes Auto mindestens eine Warnweste. Sie muss die Europäische Norm ISO 20471 erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein. Bisher galt die Warnwestenpflicht nur für dienstlich genutzte Fahrzeuge. Tipp: Nicht nur eine, sondern Warnwesten für alle Insassen griffbereit im Auto vorhalten. Motorräder sind von der Pflicht ausgenommen. Kraftfahrzeug-SteuerFür Autos, die 2014 erstmals zugelassen werden, sinkt die CO2-Freigrenze in der Kfz-Steuer von 110 auf 95 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer. Für jedes Gramm CO2 mehr werden 2 Euro berechnet. Der hubraumabhängige Steueranteil bleibt gleich: Pro angefangene 100 Kubik fallen 2 Euro für Benziner und 9,50 Euro für Diesel an. Die Steuerbefreiung von maximal 150 Euro für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 entfällt zum 1. Januar 2014. ReifendruckkontrolleAb November 2014 müssen alle Neuwagen mit einem Reifendruck-Kontrollsystem ausgestattet sein. Grüner MittelstreifenQuelle: Bundesanstalt für Straßenwesen Fernstraßen, die ab 2014 neu angelegt, um- oder ausgebaut werden, bekommen einen breiten, grün eingefärbten Mittelstreifen zur klaren Trennung der Fahrtrichtungen. Außerdem sollen künftig auf Fernstraßen insgesamt drei Fahrstreifen die Regel sein. Die mittlere Spur dient abwechselnd mal in der einen, mal in der anderen Fahrtrichtung als Überholstreifen. Lichtpflicht in der SchweizAb dem Neujahrstag müssen in der Schweiz alle Fahrzeuge tagsüber mit Licht fahren - entweder mit eingeschalteten Tagfahrleuchten oder mit Abblendlicht. Von der Lichtpflicht ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor 1970 erstmals zugelassen wurden.
Quelle: dpa |