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Vetternwirtschaft? Der ADAC kommt nicht zur Ruhe - Werbegeschäfte am Nürburgring

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Der ADAC kommt nicht zur Ruhe. Jetzt muss Präsident Meyer ein Werbegeschäft mit einem anderen ranghohen ADAC-Funktionär erklären. Außerdem gibt es Vorwürfe wegen Ambulanzflügen.

Neue Vorwürfe: Hat der ADAC im Eifelnebel einen Funktionär bei einem Werbedeal bevorzugt? Neue Vorwürfe: Hat der ADAC im Eifelnebel einen Funktionär bei einem Werbedeal bevorzugt? Quelle: dpa

München/Köln - Der ADAC ist wegen eines Geschäftes des Regionalverbandes Nordrhein-Westfalen weiter unter Druck geraten. Dort hat der Club 2009 einen Werbe-Deal mit dem Unternehmen eines ranghohen Club-Funktionärs abgeschlossen.

Eine Sprecherin des ADAC Nordrhein bestätigte den Sachverhalt. Der Vertrag sei aber einwandfrei gewesen, versicherte sie. Demnach hatte der von ADAC-Präsident Peter Meyer geleitete Regionalverband dem Unternehmen eines Vorstandskollegen 200.000 Euro „Werbekostenzuschuss“ für ein Fernsehstudio am Nürburgring gezahlt.

Das Unternehmen produziert unter anderem Fernsehbilder von Sportereignissen. Meyers ADAC-Kollege Peter Geishecker saß bei der Muttergesellschaft Wige Media AG damals im Vorstand und war Großaktionär. Wegen der Insolvenz der Rennstrecke wurde die Hälfte der Summe an den ADAC zurückgezahlt.

ADAC-Sprecherin Jacqueline Grünewald betonte am Samstag, aus Sicht des Clubs sei das ein korrektes Geschäft gewesen. „Es war alles klar geregelt und ist durch alle Gremien beim ADAC gegangen“. Nach der Insolvenz des Nürburgrings seien nur 100.000 Euro zurückgezahlt worden, weil zuvor die vereinbarte Leistung, die Fernsehübertragungen und die Werbung, erbracht worden sei.

Ambulanzflüge verweigert?

Der „Spiegel“ berichtet, der ADAC habe wiederholt Versicherte im Ausland hingehalten, die einen Ambulanzflug in die Heimat benötigten. Mitarbeiter der Notrufzentrale hätten sich zögerlich gezeigt.

ADAC-Sprecher Christian Garrels widerspricht. Es sei absurd, anhand von Einzelfällen einen Pauschalverdacht zu erheben. „Ausnahmslos alle Ambulanzflüge werden nach medizinischer

Notwendigkeit durchgeführt“, sagte er. Es müsse auch geprüft werden, ob der Gesundheitszustand der Patienten Flüge zulasse.

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