Nur wenige Wochen sind seit Einführung der Winterreifenpflicht vergangen. Obwohl das neue Gesetz vor allem der Präzisierung der Rechtsprechung dienen soll, sehen sich die Juristen der Automobilclubs mit einer Unzahl von Nachfragen konfrontiert. So weist der ADAC darauf hin, dass nach aktueller Rechtslage die Winterreifenpflicht auch für Motorräder und Roller gilt. Der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) hatte in einer Presseerklärung eine andere Position vertreten. Nach Auffassung der ADAC-Juristen gilt die Regelung aber für alle Kraftfahrzeuge: Nach der Neuregelung des § 2 Abs. 3a StVO darf ein Kraftfahrzeug auf verschneiten oder vereisten Straßen nur mit solchen Reifen gefahren werden, welche die Eigenschaften gemäß Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG erfüllen. Diese Richtlinie fordert, dass diese Reifen auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten müssen als Sommerreifen. Winterreifen für Motorräder schwer zu kriegen Für Roller und leichte Motorräder werden in vielen Fällen Winterreifen angeboten, für schwere Motorräder dagegen oftmals nicht. Daher können solche Fahrzeuge nach aktuellem Stand bei Schnee und Eis nicht gefahren werden, ohne gegen die StVO zu verstoßen. Auch Quads und Geländewagen müssen nach Ansicht der ADAC-Juristen Winterreifen aufziehen, wenn sie bei Schnee und Eis gefahren werden sollen. Grobstollige Reifen sind demnach nicht als zulässig anzusehen. Anhänger und Wohnwagen sind keine Kraftfahrzeuge Anhänger und Wohnwagen müssen dagegen nach Ansicht des ADAC nicht mit Winterreifen ausgerüstet werden, da es sich bei ihnen nicht um Kraftfahrzeuge handelt. Allerdings empfiehlt der ADAC, dies aus Sicherheitsgründen trotzdem zu tun, wenn bei winterlichem Wetter mit Anhänger gefahren werden soll. Wenn nach einer Panne kein wintertaugliches Reserverad zur Verfügung steht, darf die Fahrt auch mit einem Sommer-Reserverad fortgesetzt werden. Allerdings muss bei nächster Gelegenheit ein Winterreifen aufgezogen werden. Parken mit Sommerreifen erlaubt Teilweise gab es auch Befürchtungen, Politessen würden nun gezielt an parkenden Autos die Reifen kontrollieren und Bußgelder verhängen. Das ist nicht zulässig, da nur das Fahren, nicht aber das Parken mit Sommerreifen unter Strafe steht. Allerdings darf das Fahrzeug dann eben bei Winterwetter nicht bewegt werden. Wer bei Schnee und Eis beim Fahren mit Sommerreifen erwischt wird, dem kann passieren, dass das Auto nicht weiterfahren darf und ggf. sogar abgeschleppt werden muss. (tk)
Quelle: MOTOR-TALK |
verfasst am 14.12.2010
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