Die Winterreifenpflicht wird kommen, das ist beschlossene Sache. Offen war bisher, zu wann sie umgesetzt wird und auch, wie nun genau mit Ganzjahresreifen verfahren wird. MOTOR-TALK hält Euch auf dem Laufenden.
Der Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Winterreifenpflicht sieht vor, dass er bei Matsch, Schnee oder Eis ohne wintertaugliche Bereifung unterwegs ist, mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen muss. Behindert er andere Verkehrsteilnehmer, sind 80 Euro und ein Punkt fällig. Ganzjahresreifen sind wintertauglich Der Entwurf zur Winterreifenpflicht geht bislang davon aus, dass alle Reifen als wintertauglich anzusehen sind, die entsprechend gekennzeichnet sind. Das sind alle Reifen mit M + S oder Schneeflockensymbol oder mit den Bezeichnungen Allwetter- oder Ganzjahresreifen. Autofahrer können also wie bisher im Winter mit Ganzjahresreifen fahren, ohne gegen die Winterreifenpflicht laut StVO zu verstoßen. Die erneuerte StVO soll nach Informationen des TÜV Rheinland Ende November 2010 den Bundesrat passieren und danach umgesetzt werden. Die Regelung wird 2010 also vermutlich nicht mehr wirksam. Ob im Rahmen des Beschlussprozesses noch Änderungen am bisherigen Entwurf erfolgen, ist ebenfalls offen. Den großen MOTOR-TALK- Ratgeber zu Winterreifen findet Ihr im MOTOR-TALK Magazin. Von Stefanie Benthin
Quelle: MOTOR-TALK |
verfasst am 09.11.2010
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