DUH sieht Abgasbetrug bei einem Modell des Opel Insignia
"Deutsche Umwelthilfe" reicht Klage gegen Kraftfahrtbundesamt ein
Opel war wie VW in eigenen Tests der DUH mit zu hohen Abgaswerten aufgefallen. Das Unternehmen bestritt aber, die Motorensoftware illegal manipuliert zu haben. Das KBA äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Thema.
Schleswig - Die Deutsche Umwelthilfe hat wegen des Abgasskandals bei Dieselfahrzeugen Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) eingereicht. Vor dem Verwaltungsgericht Schleswig wolle die Organisation die Flensburger Behörde dazu verpflichten, die Typzulassung für ein Modell des Opel Insignia zurückzunehmen, teilte ein Gerichtssprecher mit. (Aktenzeichen.: 6 A 267/16)
Abschalteinrichtungen nur Motorschutz?
Mit der Klage könnte nun erstmals ein deutsches Gericht über die Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Dieselautos entscheiden. Der Hessische Rundfunk hatte in diesem Fall zuerst berichtet. Ein Urteil hierzu wäre ein Signal für bundesweit Millionen Autobesitzer. Experten machen die Abschaltungen dafür verantwortlich, dass viele Wagen auf dem Prüfstand die gesetzlichen Grenzwerte einhalten. Auf der Straße würden demnach aber viel mehr Schadstoffe ausgestoßen werden. Sollten sie verboten sein, müsste der jeweilige Hersteller nachbessern. Andernfalls droht der Entzug der Typzulassung. Opel hatte die Behauptungen der Umwelthilfe im Falle des 1.6 CDTi-Zafiras dementiert.
Gutachten widerspricht Bundesverkehrministerium
Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch stützt sich unter anderem auf ein neues Gutachten über Abschalteinrichtungen für den VW-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags, das der dpa vorliegt. Darin widerspricht der Darmstädter Umweltjurist Martin Führ dem Bundesverkehrsministerium, wonach Abschaltungen aus Gründen des Motorschutzes unter bestimmten Umständen bislang legal sein können. Führ schreibt: Der "flächendeckende Einsatz von Abschalteinrichtungen spricht dafür, dass hier eine fortdauernde und schwerwiegende Missachtung des Rechts stattgefunden hat". Das Ministerium war zunächst nicht auf eine Stellungnahme zu erreichen.
"Beide - Antragsteller und KBA - handeln unter Verstoß gegen rechtliche Anforderungen", heißt es in Führs Stellungnahme weiter. Eine dennoch erteilte Typgenehmigung für ein Auto mit Abschalteinrichtung "ist von Anfang an rechtswidrig". Führ empfiehlt neben der Untersuchung von Einzelfällen wie sie das Schleswiger Gericht vornehmen könnte auch strafrechtliche Prüfungen auf Verstöße gegen Umweltstrafrecht.
Die Negativpresse hatte sich schon beim letzten Artikel angekündigt. Warum kein Bild vom KBA sondern von einem Insignia? Das ist Stimmungsmache. Was mal als Autoforum mit Nutzen für Autofahrer angefangen hat versucht jetzt Meinungen zu Bilden mit klaren Interessen. Schade.
Wieso möchte die DUH die zweifelsohne vorhandene Abschalteinrichtung bei VW/Audi/Skoda/Porsche nicht verfolgen? Hier müsste so oder so vom KBA die Typzulassung bis zum erfolgreich durchgeführten Rückruf entzogen werden. Die DUH handelt hier ziemlich klar durch Auftraggeber. Hier stelle ich die Journalisten in die Pflicht, diesen tatsächlichen Skandal aufzudecken - aber investigativ ist kaum ein Journalist unterwegs. Lieber Hetze und Stimmung machen, sehr schade.
Mir scheint wir haben hier ein Amt das eine Menge Geld kostet aber keine Leistung dafür erbringt.
Das ist eine Berichterstattung über eine Klageeinreichung. Was ist daran eine Meinung oder Stimmungsmache?
Die haben eine Lücke nicht kontrolliert, bei der keiner spezifizieren konnte wie man sie kontrollieren sollte oder müsste. Da es sich um eine Maschine handelt bei der ebenfalls kein Hersteller dem Benutzer gegenüber spezifizieren/dokumentieren will in welchem Bereich sie betrieben werden kann oder darf wird es immer eine physikalisch festgelegte Grenze geben auf die man stößt, bei der die Maschine also nicht mehr wie erwartet funktioniert.
Es gibt zahlreiche solcher Lücken und jetzt lautet die Frage ob man davon ausgehen sollte dass keiner sie ausnutzt oder bis zu welcher Grenze sie kontrolliert werden muss. Bis zum Extremfall oder nur am Mittelwert?
Der Mangel an Definition hat sowieso Methode, weil er die maximale Interpretationsfreiheit bringt. Diesmal ist die Sau halt in der anderen Richtung durchs Dorf getrieben worden.
MfG BlackTM
Tja wäre es anders bräuchte es keine Rechtsanwälte!
Klar definierte Regelungen haben keine Abweichungen und somit keinen Auslegungsspielraum.
Die Hersteller werden immer die billigste Lösung bei maximalsten Gewinn anstreben.
Wenn die Klage gegen Opel Erfolg hat, freue ich mich schon auf die Stilllegung von Millionen PKW von VW. Das sollte man dann schon gleichwertig behandeln. Warum das aber die DUH nicht selber macht verstehe ich nicht. Aber wahrscheinlich will man seinem Hauptsponsor nicht schaden. Eigentlich gehört dieser Verein verboten.
Ich hoffe das Opel die ganzen Vorwürfe widerlegen kann und die DUH wie ein Bettnässer dasteht....
Die Klage bezieht sich auf eine Opel Baureihe, die bei Abgastests aufgefallen ist. Opel macht keinen Rückruf, aber das Fahrzeug ist mit nicht zulässigen Abgaswerten unterwegs. Daher ist der Ansatz, die Typzulassung zu widerrufen, sachlich nachvollziehbar.
VW bastelt an seinen Abgasanlagen, deswegen ist Abwarten sinnvoller aus Sicht des Abmahnvereins DUH.
Wenn sie "Erfolg" haben, werden auch die anderen Hersteller an die Reihe kommen, incl. VW. Denn die haben ja auch weitere Modelle, die ein Vielfaches der erlaubten Schadstoffe ausstoßen, siehe KBA Report.
In Deutschland stinkt es mittlerweile zum Himmel, und das liegt nicht nur am Diesel. Ein Land das sich "Rechtsstaat" nennt und sich mit Nachforschungsaktionen gegen Hartz IV Empfänger brüstet, hat sich auf der anderen Seite für Unternehmen als rechtsfreier Raum etabliert. Ohne Unternehmenstrafrecht dürfen selbige tun und lassen was sie wollen, solange der Filz zwischen Politik und Wirtschaft gut gepflegt ist.
Der Unterschied ist, dass VW zugesagt hat, alle betroffenen Fahrzeuge gesetzeskonform nachzubessern, bei Opel betreibt aber eine Salamitaktik - die sagen nur Updates zu, bei Fahrzeugen, bei denen sie bereits erwischt worden sind. Außerdem haben sie auch für den Zafira immer noch keine Lösung beim KBA zur Freigabe eingereicht.
Der Unterschied ist demnach: VW will und macht, Opel sagt zwar, dass sie wollen, machen aber nichts.
Und da hilft dann wirklich nur klagen - oder soll man tatsächlich solange warten, bis Opel mal zugibt, in welchen Fahrzeugen das Thermofenster existiert (ich vermute mal bei allen) und sich irgendwann mal bequemt etwas dagegen zu tun (vermutlich nie)?
Der Nachweis wie bei VW auf den Einsatz von Schummelsoftware fehlt bei Opel völlig.
Und was heisst das ? Wir brauchen mehr Beamte..😆
Was die DHU da macht ist eine reine Show, nichts anderes.
Ich bin mal gespannt, welche Lebensläufe hinter den Vorstandspersonen stehen.
Kann mir mal jemand einen Link zu den Lebensläufen geben, ich finde nichts ?
Natürlich hat Opel zugesagt, dass betroffene Fahrzeuge geupdated werden. Nur sind es bei VW wesentlich mehr...und deshalb ist es auch so, dass - würde die DUH vor Gericht Recht bekommen und das KBA verpflichtet, die Typgenehmigung zurückzunehmen - Millionen VW ebenfalls betroffen wären...insofern sollte sich besser kein VW-Fan wünschen, dass dieser Fall eintritt.