DUH fordert: Autos mit dem VW-Motor Typ EA189 EU5 stilllegen

"Deutsche Umwelthilfe" verklagt Städte wegen nicht zulässiger Motoren

MOTOR-TALK

verfasst am Sun Jan 21 09:29:07 CET 2018

Die "Deutsche Umwelthilfe" hält es für einen Skandal, dass VW-Diesel mit Schummelsoftware noch immer durch Städte mit hoher Luftverschmutzung fahren dürfen. Vor Gericht will sie ihre Stilllegung erzwingen.

Der "Deutschen Umwelthilfe" genügt das Software-Update am EA189 nicht. Die Kfz-Zulassungsstellen sollen Autos mit diesem Motor den Betrieb auf öffentlichen Straßen verbieten

Düsseldorf/Berlin - Die "Deutsche Umwelthilfe" (DUH) hat die Stadt Düsseldorf und neun weitere Städte nach dem Diesel-Abgasskandal verklagt. An diesem Mittwoch wird am Düsseldorfer Verwaltungsgericht über die erste der zehn Klagen verhandelt (Az.: 6 K 12341/17). Die Umweltschützer hatten die Kfz-Zulassungsstellen aufgefordert, den Autos mit Abgas-Betrugssoftware den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten.

Ziel der Klage: Betriebserlaubnis soll entzogen werden

Wegen der illegalen Software sei die Betriebserlaubnis für Autos mit dem VW-Motor des Typs EA189 EU5 erloschen, argumentieren die Umweltschützer bei ihrem Vorgehen gegen die Städte. Die Kfz-Zulassungsbehörden müssten die Betriebserlaubnis für die Wagen entziehen und sie stilllegen. Dem waren die Zulassungsstellen nicht gefolgt - daher die Klage. Weitere beklagte Städte sind Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.

Dass der Konzern eine neue Version der Software angeboten hat, ist aus Sicht der DUH irrelevant. Erstens sei unklar, ob das Software-Update die Rechtmäßigkeit des Betriebs wieder herstelle. Zweitens hätten zahlreiche Wagenhalter auf das überarbeitete Programm verzichtet.

Argumentation der DUH: Autos ohne Typengenehmigung unterwegs

Derzeit wären in Düsseldorf rund 600 Autos vom geforderten Entzug der Zulassung betroffen, teilte die Stadt mit, die zugleich auf das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verweist. Stilllegungen von Fahrzeugen erfolgten auf Hinweis des Bundesamtes.

"Das sehen wir anders", sagte Prof. Remo Klinger, der die "Deutsche Umwelthilfe" als Anwalt vor Gericht vertritt. Das KBA genehmige nur Fahrzeugtypen. Die illegalen Abschalteinrichtungen seien aber nicht Gegenstand des genehmigten Typs. Somit seien die Zulassungsstellen in der Pflicht, weil die Autos nicht dem genehmigten Typ entsprächen.

Quelle: dpa