Familienministerin fordert Fahrverbot für Unterhaltsverweigerer
"Wer nicht zahlt, läuft."
Nach einer Forderung von Familienministerin Franziska Giffey könnten künftig Eltern mit Fahrverboten belegt werden, die Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen.
Berlin - Angesichts steigender Aufwendungen für den Unterhaltsvorschuss will die Bundesregierung mehr Geld von zahlungsfähigen Eltern zurückfordern. Dazu sollen als Druckmittel auch Fahrverbote für Zahlungsverweigerer eingesetzt werden, wie Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Bericht über die Auswirkungen der vor einem Jahr in Kraft getretenen Neuregelung. Demnach profitieren fast 300.000 zusätzliche Kinder und Jugendliche von den staatlichen Zuwendungen.
Alleinerziehende können vom Staat Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Seit Sommer 2017 haben Kinder bis zum 18. Lebensjahr darauf zeitlich unbegrenzt Anspruch - zuvor galt dies nur für Kinder bis zu zwölf Jahren für maximal 72 Monate. Gut 700.000 Kinder und Jugendliche insgesamt erhalten diese Leistung.
Giffey betonte, die Reform verbessere die Lebensverhältnisse Alleinerziehender und ihrer Kinder. Allerdings müssten die Jugendämter auch effektiver als bisher Geld von denjenigen Eltern zurückfordern, die zahlen könnten, sich aber davor drückten. "Hier wollen wir die Daumenschrauben anziehen", sagte Giffey und kündigte auch Fahrverbote für Unterhaltssäumige an - "nach dem Motto: Wer nicht zahlt, läuft."
Auch Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, der Staat trete beim Unterhaltsvorschuss nur in Vorleistung. Nachdem zunächst die höheren Belastungen durch die Reform bewältigt werden mussten, solle jetzt auch der "Rückgriff" auf den unterhaltsverpflichteten Elternteil verbessert werden. "Da bleibt noch einiges zu tun", sagte Seibert.
Quelle: dpa
Das dies ein Druckmittel für autofahrende Zahlungsverweigerer sein könnte, wird wohl niemand bestreiten. Allein die Durchführung dürfte bei unserem Gesetzdschungel nicht gelingen. Viel zu viel „WENN” und „ABER”. Deshalb viel heiße Luft von Familienministerin F. Giffey und meine Prophezeiung: Verschwindet noch in diesem Jahr wieder in der Schublade!
Die Forderung ist alt, das hat die SPD vor 2 Jahren schon gewollt. Ich denke mal, dass der Deckel da schnell wieder drauf ist, wenn die merken, dass unterhaltspflichtige Frauen fast nie zahlen (85% Ausfallquote) und deshalb prozentual viel öfter zu Fuß gehen dürften als unterhaltspflichtige Männer (50% Ausfallquote). 😉.
Fällt denen nichts besseres ein? Was hat denn der Führerschein mit der Zahlungsverweigerung zu tun? Wenn ich von einem Gericht eine Geldstrafe auferlegt bekomme, dann bezahle ich die entweder oder gehe in eine Ersatzfreiheitsstrafe. Punkt. Alles andere steht in keinem Zusammenhang zu meiner Eignung der Teilnahme am Strafenverkehr.
Ist doch ein alter Hut.. allerdings erinnere ich mich nicht mehr so genau daran, warum das nicht ging. Ich glaube hatte irgendetwas mit Gleichbehandlung zu tun. Denn der, der kein Auto oder Führerschein hat wäre davon überhaupt nicht betroffen und zählt trotzdem nicht. Und überhaupt, was hat ein Führerschein, quasi die Befähigung zum Führen eines KFZ, mit dem Unterhalt zu tun. Wird das dann bei sämtlichen Unterhaltszahlungen eingeführt.. z.B. der Kinder an Eltern oder bei Ehescheidungen.. usw. usw.
Erinnert mich an eine Folge Sledge Hammer aus 1986. Dort hat jener mal eine Oma verhaftet, weil sie in einer Einbahnstraße geraucht hat.
Was kommt als nächstes?
- Kinderwagenverbot für Falschparker?
- Entzug der Angelerlaubnis für GEZ-Verweigerer?
- Einzug des KfZ beim Heckeschneiden zwischen März und Oktober?
Schwachsinniger Vorschlag: Kein Führerschein --> hohe Wahrscheinlichkeit Jobverlust --> keine Unterhaltszahlungen möglich
Wer seine Unterhaltszahlungen nicht leistet, hat vermutlich auch kein Problem damit ohne Fahrerlaubnis zu fahren.
Ich liebe Politiker die erst reden und dann denken. Realsatire.
Das hätte sich derjenige dann vorher überlegen sollen.
Nützt aber nichts, da er zukünftig nicht leisten kann.
Nicht jeder, der nicht zahlt, tut dies "freiwillig". Wenn jemand bei der ursprünglichen Berechnung einen guten Job hatte, muss er auch dann weiter einen hohen Betrag zahlen, wenn er arbeitslos ist bzw. einen weniger gut bezahlten Job annimmt. Der Gesetzgeber verpflichtet die Unterhaltsschuldner, sich wieder eine vergleichbare Arbeit zu suchen. Leider gelingt dies in der Realität nicht immer (z.B. durch Krankheit etc).
Auch gibt es häufig Streit über die Berechnung des Unterhaltes, welche Lasten des Schuldners anrechenbar sind etc.
Die Gründe können sehr umfangreich für "nicht zahlen können" sein.
Säumigen Schuldnern ohne Auto werden alternativ die Schuhe konfisziert.
Gibt es andere auch?
Hätte, wäre, wenn.
Es ist unsinnig, bleibt unsinnig, und wird immer unsinnig sein. Wie einer schon geschrieben hat: Sommerloch!
Jo. Die, die auch danach nicht denken.
Und sie sind trotz Sauerstoff im Blut und ohne Alkohol "blau" ..
Wow - welch 'Parole'.