Urteil: Bei 10 km/h ist Schrittgeschwindigkeit überschritten
10 km/h sind keine Schrittgeschwindigkeit
Als Schrittgeschwindigkeit gilt im Straßenverkehr das Tempo, mit dem Fußgänger üblicherweise unterwegs sind. Also: 4 bis 7 km/h. Schon 10 km/h sind zu schnell.
Naumburg - Wer Schrittgeschwindigkeit fahren will, sollte nicht schneller als mit 10 km/h unterwegs sein. Darüber gilt die Obergrenze von Schrittgeschwindigkeit als überschritten. Es droht ein Bußgeld, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (Az.: 2 Ws 45/17) zeigt, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Im konkreten Fall war ein Autofahrer bei vorgegebener Schrittgeschwindigkeit 42 km/h schnell gefahren. Als Differenz für die Berechnung des Bußgeldes nannte das Amtsgericht 27 km/h. Es legte demnach eine Schrittgeschwindigkeit von 15 km/h zugrunde. Doch das war zu viel, wie die nächste Instanz beschied, die das Urteil aufhob.
Man müsse von maximal 10 km/h ausgehen, so die neue Entscheidung. Denn der Gesetzgeber sei von Schrittgeschwindigkeit und nicht von "ungefährlicher Geschwindigkeit" ausgegangen. Eine übliche Schrittgeschwindigkeit sei demnach bei 4 bis 7 km/h anzusiedeln, und wer schneller als 10 km/h ist, sei bereits im Lauftempo unterwegs.
Quelle: dpa
Und wie schnell fährt ein Fahrzeug im ersten Gang ohne Gaspedal?
War da nicht was mit 10Km/h?
wann denn, nach dem Kaltstart bei erhöhter Leerlaufdrehzahl, oder bei warmen Motor?
Ausserdem würde es bedeuten das jedes Fahrzeug die gleiche Übersetzung haben müßte, was auch nicht der Fall ist.
Also nein, da war nie was mit 10 km/h.
Gehen wir mal von einem warm gefahrenen Motor aus. Wie wäre da die Spanne?
Zumindest ich glaube, dass da schnell 10Km/h erreicht werden.
Ich lasse mich da gerne belehren.
In der Fahrschule aufm Motorrad musste/sollte ich dauernd mit schleifender Kupplung fahren, weil das sonst zu schnell gewesen wäre.
Sorry, aber das tu ich doch meiner Maschine nicht an, die rollt da im ersten Gang durch.
LG
Sportliche Motorräder mit laaangem 1.Gang (bei der S1000RR bis 150km/h) haben da manchmal Schwierigkeiten. Zumal deren Motor nicht unbedingt für den Drehzahlkeller optimiert wurde und es verkehrsberuhigte Strassen mt 10% Steigung gibt.
Dann muß man halt mit schleifender Kupplung fahren. Auch wenn's zu riechen anfängt: schieben.
10% Steigung hochschieben darf man ohne Motorunterstützung dann auch wieder schneller.
Es bleibt aber jedem freigestellt, sich gleich ein passendes Fahrzeug zu kaufen.
Kannste doch ausrechnen. Bspw. VW Polo von 2009, 1,4l 86PS.
Warmen Zustand dreht der mit 650 U/min.
Das Getriebe hat in Stufe I i=3,46 und Achse ist i=3,88, i_ges=13,425
Das Rad dreht damit dann 48,42 mal in der Minute.
Mit 185/60 R14 hast nen Durchmesser von ~58cm
Translatorische Geschwindigkeit ist nichts anderes wie Radius mal Omega (Omega=Winkelgeschwindigkeit)
Also kommt damit 1,47m/s raus, das sind 5,3 km/h.
Sagen wir das Teil ist kalt und hebt auf 1.000 Umdrehungen an, dann sinds 8,2 km/h.
Das Fahrschulmotorrad ist/war eine Honda CBR 500.... naja gut, Simson wär ne Idee.
Die 4-7Kmh sind vollkommen richtig,als Schrittgeschwindigkeit bezeichnet.
Es ist dabei vollkommen Sache des Fahrers, wie Er Diese zustande bringt.
Ausreden für zu schnelles Fahren sind weitesgehend bekannt aber nutzlos.
Ergo, haltet Euch dran,oder bezahlt halt..........
Das ist doch völlig egal. Du wirst selbst bei 10 km/h kaum ein Bußgeld bekommen, weil bei der Messung schon 3 km/h Toleranzabweichung abgezogen werden. Eine Überschreitung wird bei den Städten erst ab 5 km/h abzüglich Toleranz geahndet, Also selbst wenn Du 13 km/h fährst hast Du nichts zu befürchten, zumal die meisten Tachos auch noch leicht nach oben abweichen.
Darum geht es hier auch gar nicht. Der Autofahrer ist nicht 10 oder 13 km/h gefahren sondern 42 !
Er wollte mit dem Prozess nur ein Fahrverbot verhindern, aber eigentlich lernt man das auch schon in der Fahrschule, dass Schrittgeschwindigkeit 6 km/h ist.
Hallo UTW
Danke für Deine Hochrechnung der schnellstmöglichen Geschwindigkeit,bei der
man Deiner Meinung nach Straflos bleibt. Dann halte Dich mal schön daran.
Deine angebliche Berichtigung der Schrittgeschwindigkeit ist allerdings in den
4-7Kmh enthalten. Was soll Das also.
Seit ich Privatier geworden bin, halte ich mich an Wunschgeschwindigkeiten
des Staats und habe seitdem auch nichts mehr bezahlt. Meine Lösung......
Danke für die Rechnung. Ich werde das mal auf meinen Mazda anwenden.
In Staus habe ich regelmäßig Angst um meine Kupplung, weil ich das zu geringe Tempo anders nicht fahren kann. Im Standgas fährt mein Wagen voll eingekuppelt laut GPS im ersten Gang zwischen 8,6 und 8,9 km/h. Das ist extrem besch.....eiden, weil ich jeden Tag an bestimmten Stellen zuverlässig Stau habe.
Gruß Michael
Ähm, die meisten bei ca. 1000U/min, je nach Übersetzung, zw. 7 und 10km/h. 😉
Mein Tacho ist bei <=10km/h nicht brauchbar. Der Zeiger bewegt sich kaum bis 10km/h.
Mein Tacho ist nicht manipuliert und hat alle 2 Jahre den TÜV bestanden. Gleichzeitig fahre ich Serienbereifung.
Verlässlig <10km/h kann ich mit meinem Fahrzeug technisch nicht fahren.