Mindestlohn für Lkw-Fahrer: EU-Kommission mahnt Deutschland ab
11 Staaten haben sich in Brüssel beschwert
In Deutschland gilt auch für im Ausland angestellte Lkw-Fahrer auf der Durchreise der Mindestlohn. Dagegen geht die EU-Kommission vor. Jetzt schickt sie einen blauen Brief.
Quelle: dpa/Picture Alliance
Brüssel - Der Mindestlohn für Lkw-Fahrer auf der Durchreise bringt Deutschland weiter Ärger mit der EU-Kommission ein. Die Behörde schickte im laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an die Bundesregierung, wie sie am Donnerstag in Brüssel mitteilte. Das Verfahren war bereits vor gut einem Jahr eingeleitet worden, die Bedenken seien seitdem aber nicht ausgeräumt worden.
Die EU unterstütze grundsätzlich zwar voll und ganz das Prinzip eines Mindestlohnes. Eine systematische Anwendung der Mindestlohngesetze auf alle Verkehrsleistungen in den jeweiligen Staatsgebieten stelle aber eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs dar. Ein ähnliches Verfahren leitete die EU-Kommission nun auch gegen Frankreich ein.
Zuletzt hatten sich elf EU-Staaten wegen enormen Verwaltungsaufwands und hoher Kosten bei der Brüsseler Behörde über die deutsche und die französische Mindestlohn-Regelung beschwert. Beide Länder haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Schreiben zu reagieren. Im äußersten Fall könnte die Brüsseler Behörde gegen Deutschland und Frankreich vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klagen.
Dann rollt auch nicht mehr so viel Schrott über die Straßen.
Als gäbs momentan keine anderen Probleme.
Gruß Metalhead
Wenn man sich noch dazu überlegt was die Eurokraten in Brüssel für Gehälter jenseits des normalen Bekommen (sich nehmen), dann sind solche Vorgänge, egal von wem sie kommen, eine Schande.
Selbst 8,50€ ist ja eigentlich schon eine Frechheit aber immer noch besser als vorher.
Man sollte auch in Deutschland eine Volksabstimmung durchführen, wie lange wir den bürokratischen Blödsinn aus Brüssel noch mitmachen wollen.
Allerdings weiß dies der eher wenig gebildete "normale" Deutsche nicht, insofern sollten wir hier defintiv keine Volksabstimmung durchführen!
Ein ganz bebildeter
Die Beschwerde bezeiht sich auf den Mindestlohn der derzeit anfällt wenn man mit dem LKW lediglich Deutschland durchquert und dabei in keinerlei Geschäftsverhältnis zu einer deutschen Firma steht.
Fändest du es nicht etwas absurd einen jeweils anderen Lohn zu bekommen je nach Land durch das du die exakt gleiche Ware transportierst? Dazu kommt auch noch der Nachweis. Das Transportunternehmen müsste für den exakten Aufenthaltszeitraum den Mindestlohn nachweisen.
Findest du das nicht absurd? Streng genommen müsste man auch der Stewardess im Flugzeug den Mindestlohn berechnen sobald das Flugzeug auch nur über Deutschland hinweg fliegt.
Das so etwas nicht von Heute auf Morgen geht ist mir schon bewusst, nur arbeitet hier eben Brüssel genau in die andere Richtung.
Wieder ein Grund mehr, diesem Moloch namens EU den Rücken zu kehren...
Ich muss mich täglich mit Regularien und Gesetzen der EU herumschlagen und hab so das Gefühl, dass seit einigen Jahren totreguliert wird.
Wer durch D fährt und keinerlei Geschäftsbeziehung in D unterhält und auch den deutschen Mindestlohn nicht zahlen möchte, DER SOLL DOCH EINFACH EINEN BOGEN UM D machen.
In der Schiffahrt wird auch der NOK nicht mehr so häufig benutzt, wenn Öl oder Diesel billich sind und dadurch der Umweg günstiger als die Kanalgebühren.
Da muss man sich als ausländischer Transitspediteur, der mit großen Tanks, hohen Geschwindigkeiten und tickenden Zeitbomben durch D rauschen läßt und KEINEN Cent Steuer (außer etwas Maut) hier läßt, dafür aber die Infrastruktur (zer)stört, ÜBERHAUPT NICHT AUFREGEN. Es gibt immer ALTERNATIVEN....ist nur ne Preisfrage.