Zu oft falsch geparkt: Führerschein weg
150-mal falsch geparkt
Wer notorisch falsch parkt, kann den Führerschein verlieren - wenn er sich weigert, zu einer verordneten MPU zu gehen. Das entschied ein Verwaltungsgericht.
Mannheim - Wer zu oft falsch parkt, kann den Führerschein verlieren. Das geht aus einer Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim hervor.
Der Fall: Ein Autofahrer parkte besonders häufig im Halteverbot, auf Gehwegen, auf Stellplätzen für Behinderte oder in zweiter Reihe. Das nahm die Führerscheinstelle in Stuttgart zum Anlass, eine medizinisch-psychologische Begutachtung anzuordnen. Doch der Mann weigerte sich. Die Konsequenz: Der Führerschein wurde eingezogen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte das Vorgehen der Behörde. Der Autofahrer hatte mehr als 150 mal in sechs Jahren falsch geparkt. Die Beschwerde des Mannes lehnte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ab. Die Entscheidung stammt vom November 2014. Sie wurde aber erst jetzt durch den Pressedienst einer Versicherung einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.
Das war auch nicht die erste Entscheidung dieser Art.
Auch in der Vergangenheit hat schon der eine oder andere Unverbesserliche wegen vermeindlicher "Kleinigkeiten" seine Fahrerlaubnis eingebüßt.
Eigentlich wurde Er mehr als 150 mal in 6Jahren erwischt und bei der Quote überhaupt erwischt zu werden dürften locker das 10 fache an nicht geandeten Fällen dazukommen und ausserhalb Stuttgarts dürfte Er auch noch sein Unwesen getrieben haben.
Solche Typen die meinen dort wo ihr Fahrzeug steht ist ein Parkplatz sollten viel öfter aus dem Verkehr gezogen werden.
Vor Allem die Unbelehrbaren die selbst nach den sicher erlassenen Warnungen das Verhalten nicht ändern.
Du sprichst mir aus der Seele. Mein Traumjob als (künftiger) Rentner wäre Überwachung des ruhenden Verkehrs auf Provisionsbasis. Win-win-Situation für die Stadt und mich. Haushaltsdefizit drastisch reduziert, ich bin in Kürze Millionär.
Der hat das mal so was von verdient. Hartnäckigkeit in Verbindung mit Unbelehrbarkeit gehen in diesem Fall zurecht nicht gut. Er hätte ja noch Gelegenheit gehabt, dem Führerscheinverbot bei Teilnahme an einer MPU zu entgehen.
Fazit: Urteil absolut nachvollziehbar und aus meiner Sicht gerecht.
Such dir bitte ein anderes Hobby Knöllchen Horst sind wir gerade erst los... 😉
Trotzdem in diesem Extremfall ist die MPU berechtigt. Schlicht Unbelehrbar der Typ. An dem hätte der Psychodoc einiges aufzuarbeiten.
Absolut zu recht. Man beachte, das war nicht Parken ohne Ticket, sondern immer Halteverbot etc.
Der Mensch wurde offenbar alle zwei Wochen ermahnt.
Ich find es eher beachtlich, dass man ganze 150mal abgewartet hat. Schon deutlich früher kann man die Reife zum Führen eines KFZ anzweifeln. Es handelt sich schließlich nicht um ein Versehen oder Ausrutscher, sondern um Lernresistenz. Eine MPU erscheint da dringend überfällig. Wer die nicht will fährt Bus.
Sollte doch kein Hobby sein, sondern der schnellste Weg zur ersten Million 😊. Leider wird sich die Stadt aber nicht darauf einlassen.
😆😆😆
Absolut! Alles gesagt. 🙄
Dem Kerl war aber wohl zumindest bewußt, daß er mit seinem Leiden die MPU niemals erfolgreich bestehen würde. Daher hat er auf dem Rechtsweg versucht, seine Fahrerlaubnis zu retten...
Wie bei den Geschwindigkeitsverstößen, so ist es auch hier. Erst die geringen Strafen machen ein solches Verhalten möglich. Wenn er pro Strafzettel 50-100€ hätte abdrücken müssen, wäre es (vielleicht, aber nur vielleicht) anders gekommen.
Bei aller Zustimmung macht mir eines Sorgen, Parkverstösse sind Haltersache, Führerscheinentzug ist Fahrersache, wie stellt man in solchen Verfahren rechtssicher fest, daß Fahrer und Halter die selbe Person sind?
Im vorliegenden Fall war es ganz einfach. Die Parkverstöße wurden alle vom Halter des Fahrzeugs bezahlt. Folglich hat man dem Halter des Fahrzeugs die Fahrerlaubnis entzogen und ihm gleichzeitig die Möglichkeit eingeräumt, diese durch erfolgreiches Bestehen einer MPU zurückzuerlangen. Dies hat der Fahrzeughalter abgelehnt und dadurch wurde die Sache rund.
Ist trotzdem nur ein Indiz. Natürlich werden die Tickets dem Halter zugestellt und üblicherweise auch vom Halter bezahlt. Dennoch ist damit nicht rechtssicher festgestellt, daß der Halter auch der verantwortliche Fahrer war. Der Typ hier hat das offensichtlich nicht abgestritten, aber was ist, wenn Papa als Halter alle Tickets bezahlt, möglichst noch vom gemeinsamen Konto, aber Frau und Kinder abwechselnd die Parkverstöße begangen haben? Ich halte das Ganze noch immer für juristisch fragwürdig. Allerdings finde ich auch die Konstruktion Halterhaftung fragwürdig.
Alternativ könnte ich als Halter und Fahrer auch bei jedem Ticket jemand anderen beauftragen, die entsprechende Summe zu überweisen, was dann?
Dann gibt es eine Fahrtenbuchauflage, bevor zu härteren Mitteln wie dem Entzug der Fahrerlaubnis gegriffen wird.