Gericht bestätigt umstrittenen Abschlepp-Praxis von Parkräume KG
340 Euro für Falschparken sind gerechtfertigt
Das Landgericht München hat die strittige Geschäftspraktik von Parkräume KG gebilligt. Die Abschleppfirma verlangt bis zu 340 Euro, um ein Fahrzeug wieder auszulösen.
München - Die umstrittenen Abschlepp-Praktiken der bundesweit agierenden Firma Parkräume KG sind legal. Das Münchner Landgericht hat am Mittwoch den Chef des Unternehmens vom Vorwurf der versuchten und vollendeten Erpressung in 29 Fällen freigesprochen.
Die Firma entfernt im Auftrag von Privatunternehmen auf deren Parkplätzen widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge und gibt sie an die Falschparker erst nach Zahlung von Beträgen von bis zu 340 Euro heraus. Für die Staatsanwaltschaft erfüllt das den Tatbestand der gewerbsmäßigen Erpressung. Die Anklagebehörde hatte deshalb drei Jahre Haft gefordert und will das Urteil anfechten.
Das Gericht begründete die Entscheidung so: Es sei nicht Aufgabe des Strafgerichts, angemessene Abschleppkosten festzulegen. In den konkret verhandelten Einzelfällen ergebe sich keine "Überschreitung der Grenze zur Strafbarkeit".
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Tztz solche Urteile kennt man sonst nur vom Landgericht Hamburg... gerade Parkräume KG sind doch seit Jahren bekannt für ihre "Methoden" ! Schlicht Wucher. Und nun knallen da erstmal die Sektkorken
...wenn das Gericht nicht zuständig war, hätten das die Anwälte doch (vorher) wissen müssen oder?
Man kann doch nur über was verhandeln, wo das Gericht auch zuständig ist - oder?!
Ist das alles zu kompliziert - oder ist keiner mehr in der Verwaltung für was zuständig?! 😆
In Hamburg war es "Aktiv Transport". Die Firma gibt es aber nicht mehr, da die Verkehrsbehörde die Transportgenehmigung entzogen hat...
Aktenzeichen? Lasst euch doch nicht immer so bitten...
>Es sei nicht Aufgabe des Strafgerichts, angemessene Abschleppkosten festzulegen.
extrem sonderbare Begründung
was wäre wenn es nicht 340€ sondern 10.000€ gewesen wären
wäre das Urteil dann das selbe ?
oder müsste das Strafgericht doch irgendwo eine Grenze ziehen?? (500€, 1000€ 10000€ 15000€)
Nachtrag: interessanter finde ich dass das entfernen von einem PRIVATGRUND, ohne dass das Auto IRGEND eine Gefährdung usw. darstellen würde, ja die größere Frechheit..
klar, ist Besitzstörung, aber das wars auch schon..
Das war doch unabh. davon absehbar.
Im eigentlichen Antrag der StA ging es um entspr. benannte Straftaten, Erpressung.
Wenn diese hier nach nicht erfüllt sind, nun ja, wäre dann freilich separat an anderer Stelle, zivil-rechtlich zu klären, was die Kosten-Höhe im Weiteren angeht.
das kannst du auch ! wenn deine zufahrt blockiert wird - in deinem auftrag abschleppen lassen und sogar da gab es wohl schon urteile. dorthin abschleppen lassen, unbekannt für den auto-besitzer, so dass dir die kosten-eintreibung wirksam möglich ist !
Häh wieso denn "nur" Besitzstörung?
Besitz und Eigentum ist doch einer der zentralen Punkt der westlichen Demokratien natürlich neben den Menschenrechten.
Ist es nicht die größere Frechheit, unbefugt sein Auto auf fremdem Grund und Boden abzustellen? 😕
Grüße vom Ostelch
Das geht sogar viel weiter habe ich erst vor 3 oder 4 Tagen in einem Tesla Thread gepostet (wegen zugeparkter Supercharger)
Besitzstörung muss überhaupt nicht behindern - dort hat der BGH also das oberste Gericht Deutschlands, dessen Urteile Bindungskraft für die kleineren haben ganz klar gesagt, wer parkt, wo er nicht darf, darf natürlich umgesetzt und abgeschleppt werden, und man wenn der Besitzer eines Grundstücks abschleppen lässt darf er sogar das Auto zunächst als Pfand behalten (das ist sicher aber auf ein paar Tage erst mal beschränkt)
Zahlt der Abgeschleppte nicht, gibt es das Auto halt nicht zurück, und Schadensersatzsansprüche enstehen dadurch auch nicht, wenn er nicht zahlen, dann ist das seine Privatsache, dass er dann auf sein Auto verzichtet.
Das wäre ja auch ansonsten nicht sehr lebensnah, denn die meisten würden ja einfach sonst nicht bezahlen. Wenn das Auto als Pfand einbehalten werden kann, geht das dann sicher fixer 😆
Mit dem Richterlichen rückhalt ,wird er wohl demnächst die Preise anheben😉
Ein Auto was im absoluten Halteverbot steht muss niemanden gefährden, aber trotzdem darf es abgeschleppt werden.....
Stell dir mal vor man stellt sich so mir nichts dir nichts ohne eine Gefährdung auf dein Grundstück. Was würdest du machen? Ihm sagen, dass du ihn herzlich wilkommen heisst, sein Auto gerne waschen würdest und ihm nen Kaffee bringen???? 🙄
Die "Abschleppfirmen" arbeiten wahrscheinlich schon gesetzeskonform, wenn sie widerrechtlich geparkte Fahrzeuge von Privatgrundstücken abschleppen.
Bei Einzelfällen würde sich wahrscheinlich niemand aufregen.
Nur wenn diese Abschlepperei systematisch gemacht wird, mit gezielter Jagd nach Falschparkern, auch wenn Fahrzeuge nur kurzfristig parken, nur um den Fahrzeughaltern das Fahrzeug zu konfiszieren und möglichst viel Geld abzupressen, dann wird das schon zweifelhaft.
Die Richter ziehen da wahrscheinich immer den Schwanz ein, obwohl schon klar sein müsste, dass es sich um ein fragwürdiges Geschäftsmodell handelt - ist halt Bananenrepublik Deutschland.
>Ein Auto was im absoluten Halteverbot steht muss niemanden gefährden, aber trotzdem darf es >abgeschleppt werden.....
(davon hab ich nix, gesagt, ausserdem ist ein absolutes halteverbot ja genau deshalb installiert, weil man dort jemand gefährdet oder (zumindest) stark behindert)
in AT gilt:
https://www.wko.at/.../Besitzstoerung_-_allgemeiner_Ueberblick.html
>Selbsthilfe durch Abschleppen eines Fahrzeuges
>Das Abschleppen eines fremden Fahrzeuges von einem Privatgrundstück stellt einen Akt der Selbsthilfe
>dar. Diese ist zur Abwehr eines rechtswidrigen Zustandes nur ausnahmsweise dann erlaubt, wenn
>staatliche Hilfe zu spät käme und die Wiederherstellung oder Erhaltung des rechtmäßigen Zustandes
>mit angemessenen, d.h. unbedingt notwendigen, Mitteln geschieht.
ICH würde es nicht machen...
in DE habt ihr wohl komische "Rechts"-auffassung..