Fahrerflucht nach Bagatellschaden kann Fahrerlaubnis kosten
Ab 1.300 Euro ist der Führerschein in Gefahr
Beim Ausparken ein Auto touchiert? Auch wenn der Schaden nur gering ist: Fährt man weg, begeht man Fahrerflucht. In einigen Fällen riskiert man zudem den Führerschein.
Berlin - Wer beim Ausparken oder Rangieren ein anderes Auto oder Gegenstände touchiert und einfach wegfährt, dem droht ein Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. Das gilt auch bei kleinen oder kaum sichtbaren Schäden. Übersteigt der Sachschaden einen Wert von 1.300 Euro, kann dem Verursacher die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Auch die Haftpflichtversicherung kann bei Fahrerflucht Rückforderungsansprüche stellen - sich also den Betrag vom Versicherten zurückholen, nachdem sie den Schaden am anderen Fahrzeug beglichen hat.
Wenn der Besitzer des beschädigten Wagens nicht am Unfallort auftaucht, reicht ein Zettel mit den Kontaktdaten an dessen Windschutzscheibe nicht aus. Der Verursacher sollte auf den anderen Fahrer warten - mindestens 30 bis 90 Minuten. Erscheint der Geschädigte nicht innerhalb dieser Zeit am Unfallort, muss der Verursacher so schnell wie möglich die Polizei verständigen.
Quelle: dpa
was hilft und jetzt der Artikel, wenn wir wieder nicht wissen wie lagen wir jetzt warten sollen?
> mindestens 30 bis 90 Minuten
So einen Vorfall hatte mal mein Bruder. Beim Einkaufen ist ihm einer auf dem Parkplatz, ins Auto gefahren und abgehauen. Mein Bruder hat natürlich sofort die Polizei gerufen, nachdem er den Schaden nach dem Einkauf bemerkt hat. Es wurde vor Ort festgestellt, dass das andere Auto himmelblau ist. Natürlich gibt es nicht viele Himmelblaue Autos in seiner Gegend. Der "Flüchtige" wurde noch am selben Tag aufgeschnappt. Tatsächlich sogar zeitgleich von meinem Bruder und der Polizei. Er hat den Wagen nur zufällig auf einem anderen Parkplatz gesehen und hat dort auf den Fahrer warten wollen. ^^
Zumal, wie weise ich nach, dass ich gewartet habe?
Soweit die Theorie. In der Praxis sieht es anders aus.
Habe kürzlich an meinem Wagen ein paar schwarze Kratzer an der Stoßstange entdeckt. Da ist wohl einer drangefahren.
Und jetzt?
Eine Anzeige bringt hier doch sehr wenig. Schwarze Fahrzeuge gibt es wie Sand am Meer und der Verursacher ist meist längst über alle Berge.
Auf dem Dorf mit 5 Einwohnern sieht das evtl. besser aus!
Es geht sogar noch viel besser: Gegen unseren Wagen ist mal einer gefahren und hat Kotflügel, Radlauf und Stoßfänger recht ordentlich beschädigt. Als wir vom Einkaufen zurück kamen, haben wir den Schaden bemerkt. Wir wurden dann von Passanten angesprochen und erfuhren, dass das ein jüngerer Mann mit einem älteren BMW 3er in dunkler Farbe war. Die Frage nach dem Kennzeichen wurde sofort beantwortet: "Also darauf habe ich nicht geachtet! Ich habe nur gesehen wie der Mann sich das angesehen hat und sich wieder in seinen Wagen gesetzt hat und weggefahren ist!" Dass es ein BMW 3er war und der Kerl erst ausgestiegen und dann geflüchtet ist hatten sich mehrere Leute interessiert angesehen, auf das Kennzeichen hat niemand geachtet.
Bei solchen Zeugen ist ganz sicher kein Führerschein in Gefahr. Übrigens war das vor Jahren an einem 24. Dezember... Nettes Weihnachtsgeschenk eines Mitbürgers, der der Beschreibung der Zeugen nach wohl kein Weihnachten feiert (was nicht mit der Fahrerflucht zu tun hat, das machen auch Leute mit jeder beliebigen anderen Religionszugehörigkeit).
Gruß Michael
Ich könnt Kotzen bei solchen Menschen. Was läuft bei denen im Hirn falsch? Ich hoffe für Menschen, die anderen Schaden anrichten und sich dann verziehen einen lebenslangen, brennenden Durchfall.
Gut, dass bei solchen Leuten durchgegriffen wird. Vielleicht sollte man bei noch höherem Schaden nicht mit der Wimper zucken, falls einer hinter Gitter muss.
Keiner hat sich an fremdem Eigentum zu vergreifen
Also wenn der Fahrer nicht grade da ist, sofort die Polizei rufen. Weshalb soll ich noch 30 bis 90 Minuten warten? Schade, dass die praxisnahe Möglichkeit mit dem Zettel dran nicht OK ist, tja, dann muss eben die Polizei wegen sowas ausrücken.
Gilt das auch für die Einkaufswagenraser auf den Parkplätzen von Supermärkten?
Es geht aber auch andersrum. Ich war mal zur falschen Zeit am falschen Ort. Habe letztes Jahr gesehen, wie die Polizei mit Zollstock und einer Frau um meinen BMW geschlichen ist - bin dann hin und hab gefragt wo das Problem ist - mir wurde dann gesagt ich wäre an das Auto gefahren und ich wurde zu besagter Zeit auf dem Parkplatz X-Y gesehen. Ich war ja auch dort - es wurde von einem Zeugen gesagt es ist ein junger Kerl mit einem weißen BMW. dort gewesen - man hätte etwas gehört, aber nichts gesehen.
Ich habe später erfahren, dass der Zeuge ein guter Bekannter der geschädigten ist. An ihrem Fahrzeug war die Stoßstange an der Ecke nach innen eingedrückt und weiße Lackspuren dran. An meinem Fahrzeug war absolut nichts zu sehen weil ich da nichtmal in der Nähe des Fahrzeuges war. Schlussendlich habe ich trotzdem erstmal eine Anzeige bekommen. Habe mir dann einen Anwalt genommen und es ging vor Gericht. Das Verfahren wurde auch eingestellt, jedoch hatte die Versicherung vorab schon bezahlt und die 980,- Euro hätte man nur über ein weiteres Gerichtsverfahren im Zivilprozess wieder holen können.
Warum hat die Versicherung gezahlt. Sie hatte einen Gutachter geschickt, welche beide Fahrzeuge begutachtete und gegenüberstellte. Er hat dann an meiner Stoßstange einen Abdruck eines Kennzeichens als waagerechten Streifen (von einer Kennzeichenunterlage gefunden und das die Stoßstange minimal an der Stelle gequetscht war. Ich erinnere, dass die Stoßstange des anderen Fahrzeuges an der Ecke eingedrückt war und bei mir die gefundene Stelle als waagerechter Streifen eines Kennzeichenhalters in der Mitte der Stoßstange war. Somit sagte er es kann nicht 100%is ausgeschlossen werden, dass es von dem Auto kommen könnte. Auch auf meinen Hinweis, dass der Knick /Beule an der Ecke nicht mit der Höhe meiner Stoßstange überein stimmt und die Farbspuren auch nicht zu meiner Stoßstange passen meinte er das könne ja mit verschiedenen Beladezuständen zu tun haben. Und die Farbe war dann ja schon weg, als die Gegenüberstellung war. Ich hatte alles dokumentiert, als die Polizei da war - auch das an meinem Fahrzeug keine grüner Lack war - auch war mein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Aufnahme der Polizei relativ dreckig und auch da hat man keine wischpuren o.Ä. gesehen.
Ach ja - wie kam der Abdruck des Kennzeichenhalters da hin? Mir ist 2 Jahre vorher ein Fahrzeug an der Fähre in Kroatien hinten dran gerollt. Da hatte ich glücklicherweise 2-3 Fotos gemacht und konnte die vor Gericht auch vorlegen. Man hätte auch durch weitere Gutachten das ganze noch weiter aufklären können, aber die Versicherung hat dann gesagt, dass das dann teurer kommt, als der Schaden und ob sie das Geld wieder bekommen wussten sie auch nicht - damit hatten sie es auf sich beruhen lassen - jemand hat sich sein Auto kostenlos reparieren lassen und ich hatte das Vertrauen ins deutsche Rechtssystem verloren.
Garnicht.... Wenn der Besitzer nach angemessener Wartezeit nicht kommt, Polizei rufen.
Ab 1.300 € ? . . . . und wer legt die Schadenshöhe fest ?
Die Frage stell' ich nicht ohne Grund. Vor ein paar Monaten stand einem "netten" Mitmenschen offenbar mein Wagen im Weg. Fahrerflucht logisch (er hätte auch nicht lange warten brauchen - ALDI-Parkplatz ... da hält man sich sowieso nicht sehr lange auf).
Mir war natürlich sofort klar, daß ich den Schaden zu tragen habe (ob sofort in Gänze oder in Raten aufgrund der Rückstufung in der Versicherung ist dabei nur eine kleine Rechenaufgabe). Da die Versicherungen aber immer so gerne darauf bestehen das es polizeilich gemeldet wird, bin ich dann noch zur Polizei um es "amtlich" zu machen.
Die "süße" Beamtin machte auf voll professionell und fotografierte wie wild drauf los und bemerkte dann "fachmännisch": die Schadenshöhe dürfte so zwischen 300,- und 500,- Euro liegen.
Den Kostenvoranschlag vom Freundlichen - bei dem ich eine Stunde zuvor war - über 3.000,- Euro hab' ich ihr dann aber besser nicht gezeigt .... das hätte sie garantiert noch als Fälschung identifiziert.
Ganz nebenbei: Wieso ist der Führerschein erst ab 1.300 € in Gefahr ?
Klar: Bei Mord gibt's dann auch nur "lebenslänglich" wenn das Opfer unter 30 war. Bei allen darüber (aka alte Säcke) gibt's dann auch Rabatt.
Es geht aber auch anders. Vor nicht allzu langer Zeit, hat ein LKW mein geparktes Fahrzeug gestreift. Waren wirklich nur paar Oberflächliche Kratzer. Der Fahrer hatte sofort die Polizei verständigt und der Unfall wurde aufgenommen. Ich habe am nächsten Tag lediglich ein Zettel von der Polizei an der Windschutzscheibe gefunden und der Schaden wäre mir nicht mal sofort aufgefallen. Am Polizeipräsidium konnte ich den Unfallbericht und die Kontaktdaten vom Fahrer abholen. Tag danach lag schon ein Brief von seiner Versicherung mit der Bitte einen von beiden genannten Unfallinstandsetzungsbetrieben zwecks Kostenvoranschlag aufzusuchen. Der großzügige Mitarbeiter wollte die halbe Front instandsetzen lassen 😆. Der Betrieb hat den Kostenvoranschlag direkt an die Versicherung gefaxt und paar Tage später war schon das Geld überwiesen.
Es kann also auch sehr gut ausgehen.
was daran sehr gut ist, ist mir nicht ganz klar. Wenn wegen eines oberflächlichen Kratzers die halbe Front instandgesetzt wird, verdienen Gutachter und Werkstatt prächtig und wir alle zahlen uns an unseren Versicherungsbeiträgen dumm und dämlich. Nach meiner bescheidenen Erfahrung ist dies leider gängige Praxis bei Haftpflichtschäden.
Bzgl. unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: jeder soll seinen Schaden ersetzt bekommen und Wegfahren nach Unfall ist ein absolutes Unding, aber auch hier sollte beachtet werden: Kasse machen hier Anwälte, Werkstätten, Gutachter und nicht zuletzt die Bußgeldstelle, wenn der Schaden höher beurteilt wird. Kleine Abweichungen (<600€, 600€-1300€, >1300€) entscheiden darüber, ob die Gesamtkosten im niedrigen 3stelligen Bereich sind oder gern schnell mal 5000€ oder im letzten Fall zusätzlich vorbestraft/Eintrag im Führungszeugnis=Job weg. Dass der Führerschein weg ist, sollte dann eines der kleineren Probleme sein.
Darüber sollten sich beide Parteien eines Unfalls im Klaren sein.
Zettel hinterlassen reicht ja nicht, weil der könnte ja wegfliegen....OK.
Was aber, wenn ich meine Tel Nummer in das eh schon beschädigte Teil kratze? Wäre mal interessant.
Die Blauen bequemen sich ja bei Verkehrsunfällen ohne Personenschaden schon ungern aus ihrem Bau wie ich erst wieder erfahren konnte - für solch Zeugs haben die doch noch weniger Energie....