Recht: Wann dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?
Ab 16 Radfahrern darf nebeneinander geradelt werden
In der Regel sollten Fahrradfahrer hintereinander radeln. Doch es gibt Ausnahmen, zum Beispiel im Verband von mindestens 16 Radfahrern.
Berlin - Fahrradfahrer dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen nebeneinander fahren, zum Beispiel im Verband. Fahren mindestens 16 Radler gemeinsam, ist das Nebeneinander erlaubt, teilt die Deutsche Verkehrswacht (DVW) mit. Mehr als zwei Personen dürfen jedoch nicht parallel fahren, ansonsten droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.
Die größten Freiheiten haben Radfahrer auf Fahrradstraßen. Dort dürfen sie unabhängig von der Anzahl nebeneinander fahren. In allen anderen Fällen schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass der Verkehr nicht behindert werden darf. In verkehrsberuhigten Bereichen etwa dürfen Radler laut dem ADFC nebeneinander fahren, da Autos selbst nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren und auch nicht überholen dürfen.
In Tempo-30-Zonen ist paralleles Fahren theoretisch auch möglich. Entgegenkommende sowie überholende Autos müssen jedoch mindestens mit einem Abstand von 1,50 Meter an den Radlern vorbeifahren können. Auf Strecken mit Tempo 50 müssen Radfahrer grundsätzlich davon ausgehen, dass sie Autos behindern.
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Bei einem Blick auf die tägliche Praxis im Verkehr fragt man sich unwillkührlich:
Wieviel Prozent der Radfahrer kennen diese Regeln überhaupt? 😱
Und vor allem:
Wieviel Prozent der Autofahrer kennen diese Regeln überhaupt? (Besonders auch derjenigen, die sich drüber aufregen)
Die Zahl 16 höre ich aber auch zum erstenmal (!) - bzw. vorher so genau nicht damit befasst.
Und, wieviele Autofahrer halten sich an die 1,5m Abstand und akzeptieren, dass der Radler auch einen größeren Abstand zum Fahrbahnrand einhalten muss.
Highlight aus der Praxis: Polizeistreife fordert 80 Mann Radfahrergruppe auf Einerreihe zu fahren... deren Vorgesetzter fuhr zufällig bei uns gerade mit 😆😆
@Diabolomk:
Herrliches Beispiel mit dem Vorgesetzten, der hier privat sein Amt missbraucht und ggf. seinen ihm unterstellten Polizisten in Ausübung ihres Amtes zu behindern.
Sollte er sowas wirklich getan haben, kann man nur hoffen dass es nicht weiter verfolgt wird. Denn er kann zwar gegen die Anordnung einen Einspruch einlegen, dies hat dann jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Was für ein Fahrrad Verband war denn das und aus was für Teilnehmern bestand die ?
Wieso privat sein Amt mißbraucht ?
Ich hatte das von "Diabolomk" so verstanden, dass der Chef Radfahrer in der Fahrradgruppe war, eine Streife darüberhinaus eine falsche Anweisung gab. Oder ?
Hat der Chef denn (im Unwissen) nicht mal seinen Mund aufgemacht.
Andererseits, 80 Radfahrer im Block, ist auch schlecht händelbar (zu überholen)
@flex-didi:
Ich habe es so verstanden, dass der Vorgesetzte (ich setzt damit voraus, dass es der Dienstvorgesetzte ist) Teilnehmer der Fahrradfahrer war.
Nun klang die Aussage so, dass die Anwesenheit des Vorgesetzten negative Folgen gehabt hätte, bzw. die Anordnung zurück genommen werden sollte.
Sollte es dann so gewesen sein, hätte hier der Vorgesetzte seine Position im Amt in sofern missbraucht um sein privates Interesse durchzusetzen.
Bleibt die Frage, ob der Fahrradverband denn auch ordnungsgemäß umgesetzt wurde...
Na warten wir mal die vollständige schilderung ab ;-)
Gute Idee...
Ich sehe da den eher komischen Aspekt. Die Polizeistreife fordert in Unkenntnis der Regel die Gruppe auf, hintereinander zu fahren. Zufällig war unter den Teilnehmern ihr Vorgesetzter. Schickt er jetzt seine Streife auf Nachschulung? 😊 Prickelnd wäre, wenn er die Regelung selbst nicht kennen würde? 😊 Letzteres wäre natürlich noch erheitender.
In erster Linie wäre zu klären um was für eine Gruppe es sich gehandelt hat...
Und schon im zweiten Kommentar geht das Fahrradfahrer vs. Autofahrer-gebashe los.
Auf beiden Seiten gibt es rücksichtslose Personen - unverständlicher Weise. Fahren und fahren lassen. Immer cool bleiben. Es bringt doch nichts sich aufzuregen. Wozu auch?
Bei Fahrradfahrern kann ich das rücksichtslose Verhalten sogar noch weniger verstehen als bei Autofahrern, denn die haben keine Knautschzone...
Mir sind übrigens schon mehrfach beide Sorten im Straßenverkehr begegnet. 😉
Stimmt, aber zu dem Thema ist die StVO auch eindeutig.
Dass mindestens 16 Radfahrer einen Verband bilden und dann nebeneinander fahren dürften, steht in §27.1. Und in Absatz 2 steht:
Faszinierend. Versuche ich als Radler den Abstand einzuhalten (und dadurch auch bei anderen zu erzwingen) ernte ich Gehupe, Gefluche und Beschimpfungen. Und das auf weiträumigen Hauptverkehrsstraßen.
In 30er Zonen wird grundsätzlich überholt und wenn es nur drum geht 32km/h statt 30 fahren zu können. Von 1,5m kann man da aber nur träumen (reicht ja auch gar nicht wenn der Radler bereits 1m vom rechten Bordstein weg fährt)